Vollzeit angestellt auf Stundenbasis?
Ich bin Vollzeit angestellt in einem Restaurant in meinem Arbeitsvertrag steht mein Nettomonatslohn, jetzt habe ich diesen Monat durch meinen Urlaub nicht die notwendige Wochenstundenzahl erreicht und mein Chef sagt: Ich werde nur nach Stunden bezahlt.
Müsste dann in meinem Vertrag nicht so etwas in der Richtung stehen, wie zum Beispiel mein Stundenlohn und nicht mein Monatslohn?
3 Antworten
Dein Chef redet Müll.
Durch Urlaub können keine Minusstunden entstehen. Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 11 eindeutig, dass der AN bei Urlaub ein Urlaubsentgelt erhält, das sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsantritt bemisst.
Wenn Du jede Woche, wie im Vertrag vereinbart, 40 Stunden arbeitest, musst Du auch in einer Urlaubswoche für 40 Stunden bezahlt werden. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist kein "Wunschkonzert" des AG sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Im Arbeitsvertrag kann sowohl Dein Stundenlohn als auch der Monatslohn stehen. Das ändert nichts an der Entgeltpflicht des AG, dass er Dich in Deinem Urlaub so bezahlen muss, wie Du ohne Urlaub hättest arbeiten müssen.
Lass Dich bloß nicht verunsichern. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jedem AN im Jahr mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub zusteht und das ist nicht verhandelbar.
Selbst wenn Dein Chef in den Arbeitsvertrag geschrieben hätte, dass er bei Urlaub keine Entgeltfortzahlung leisten muss, hätte das keinen Bestand, da geltendes Recht auch vertraglich nicht "ausgehebelt" werden kann.
Schon im § 1 des Bundesurlaubsgesetzes steht klar und deutlich:
"Jeder AN hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub"
auch die Urlaubszeit wird vergütet. Da wird nix gestrichen, lediglich die Zulagen fallen raus
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag wegen Urlaub? Dir wird sicher auch Urlaub zustehen. Ansonsten zieht der Chef eine ganz miese Masche mit Dir ab.
In meinem Vertrag sind 20 Urlaubstage im Jahr vereinbart und 40 Stunden die Woche.