Vollkasko nachträglich abschliessen?
Ich habe sehr oft defekte an meinem auto, die ich aber nicht selbst verursacht habe. Nun zum Beispiel geht seit 3 tagen ein Großteil meiner Elektronik im auto nicht mehr. Die Werkstatt meinte das wäre eine Summe von 100-3000€ da sie den Fehler nicht genau wissen und suchen müssen, je länger es dauert desto teurer.
Zur Zeit habe ich Teilkasko, wenn ich jetzt eine Vollkasko machen und dann 2 Tage später den Schaden melde, würden sie das über nehmen mit zum Beispiel 500€ Selbstbeteiligung oder wäre das Betrug?
10 Antworten
Eine Vollkasko tritt zusätzlich zur Teilkasko für Schäden aufgrund Unfall und mut- und böswilligen Handlungen fremder Personen ein.
Deine Elektronikprobleme wie überhaupt Betriebsschäden zahlt eine Vollkaskoversicherung nicht. Das macht allenfalls eine Garantieversicherung.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus, Unwetter oder Unfälle im Normalfall, aber bei sogenannten Betriebsschäden greifen die allermeisten Vollkaskoversicherungen nicht!
Ja, man kann die Vollkasko nachträglich einschließen.
Nein, sie greift nicht für vorher eingetretene Schäden.
Nein, sie greift GRUNDSÄTZLICH nicht für die von dir geschilderten Schäden, da dies keine Unfallschäden sind.
Kannst es dir also sparen diese Straftat zu begehen.
Ich dachte eine Vollkasko trägt keine Kosten bei einem Schaden an der Elektrik??
Ok. Jetzt war ich schon geschreckt 😊👍 danke
Naja bei den Fragen die man hier so ließt und dann die Antworten kann man schon einen Schrecken bekommen ^^
...oder bei einem Überschwemmungsschaden in der Garage wäre die kpl. Elektrik defekt - sowas geht über Teilkaskoschaden!
Bei einem Überschwemmungsschaden in der Garage ist das immer so eine Sache ob da nicht eventuell die Gebäudeversicherung zum Tragen kommt
Bei einem Überschwemmungsschaden in der Garage ist das immer so eine Sache ob da nicht eventuell die Gebäudeversicherung zum Tragen kommt
Haha, was? Auf gar keinen Fall. Die Gebäudeversicherung trägt Schäden AM Gebäude, nicht Schäden DURCH das Gebäude oder Schäden an Dingen IM Gebäude.
Diebstahl ist in der TK versichert.
Die Vollkasko wäre selbst dann nicht einstandspflichtig, wenn sie denn im Zeitpunkt des Defekts bestanden hätte. Es handelt sich nämlich um einen sog. "Betriebsschaden", der abzugrenzen ist von einem Unfallschaden.
Trägt die Vollkasko auch nicht, es sei das Auto würde durch die Elektrik abfackeln ^^. Die zahlt nur bei eigen verursachten Unfällen oder bei Sachbeschädigung und Einbruchdiebstahl.