Falschberatung bei KFZ-Versicherung.
Meine Freundin hatte heute morgen einen Unfall. Sie ist bei Glätte gegen die Straßenbegrenzung gerutscht. Das Auto ist vielleicht 1,5 Jahre alt. Nun ruft sie mich an, und meint die Werkstatt schätzt den Schaden auf über 7000€. Meine Freundin meint, sie hätte keine Vollkasko sondern nur Teilkasko, was ja schon ganz schön leichtsinnig ist. Bei einem Neuwagen (bzw. in diesem Falle Vorführwagen) würde doch jeder normale Mensch auf Vollkasko plädieren. Frauen denken da nicht so genau nach, und sehen nur die Kosten für die Versicherung aber nicht die Leistungen. Da es aber offensichtlich (also für mich) dass man für ein neues Auto Vollkasko nimmt, bild ich mir bald ein, dass sie vom Autoverkäufer (mit dem sie auch die Versicherung ausgehandelt hat, wie auch immer? War damals noch nicht mit ihr zusammen) sie falsch beraten hat. Kann man wegen so einer Falschberatung Schadensersatz verlangen? Ich meinte sie soll noch mal die Versicherungsunterlagen raussuchen, weil ich mir es echt nicht vorstellen kann, dass sie nur Teilkasko hat, aber sie wäre sich sicher.
5 Antworten
Eigentlich sollte man ja auch auf die Idee kommen, sich mehrere Meinungen einzuholen oder sich zusätzlich mal im Internet schlau zu machen. Da kommt dann selbst der unbedarfteste Autofahrer auf die Idee, dass Vollkasko in dem Fall eine gute Sache ist.
Wie eigentlich für alle die auf ihr Auto angewiesen sind und selbst verursachte Schäden aus eigener Tasche gar nicht bezahlen können - nur so als Beispiel.
Worauf ich hinaus will - man ist da durchaus auch für sich selbst und die eigenen Entscheidungen verantwortlich, deswegen kann man dem Berater nicht den schwarzen Peter zuschieben. Vielleicht hatte der das damals auch erwähnt und deine Freundin hat sich vom hohen Versicherungsbeitrag abschrecken lassen?
Nach Ihrer Aussage habe sie noch ihre Eltern gefragt was sie nehmen soll. Aber diese scheinen heute selbst überrascht, dass sie nur Teilkasko hat, deswegen hoffe ich ja, dass sie sich doch irrt und Vollkasko hat. Sie wusste ja als ich sie darauf angesprochen habe noch nicht mal was die Teilkasko alles zahlt. Nach ihrer Beschreibung wäre es nämlich nur Haftpflicht.
Der Autohändler hat mit Sicherheit die Vollkaskoversicherung angeboten !!!
Zudem hat sie die Pflicht die Versicherungspolice nach Erhalt zu prüfen, das hätte ihr auffallen müssen.
Vermutlich wollte sie diese wegen der höheren Beiträge nicht und jetzt steht sie da und man versucht die Versicherung zu veräppeln.
Bin ich froh, dass heutzutage alles dokumentiert wird ;-)
klärt das doch erst mal mit der versicherung ab , welche art von versicherung denn besteht . selbst wenn falsch beraten wurde, kann man es ja nun nicht mehr ändern.-lg.
Kurzer Kommentar
Ab dem 18. Lebensjahr ist man volljährig und für seine Entscheidungen selbst verantwortlich. Punkt
Beratungsmangel... mal hier ein Beispiel.
Du gehst zum Verkäufer bei dem die Vers. abgeschlossen wurde.
Der sagt, er habe Deiner Freundin VK angeboten. Sie wollte aber TK haben.
Und....was hättest Du damit gewonnen???
NICHTS!!!!
Liebe Grüße
niu12157
Das wird sie nicht beweisen können. Wie Du schon sagst, mit etwas Überlegung kommt man darauf, dass das sinnvoller wäre, also ist es ihre eigene DUmmheit gewesen.