voller Unterhalt auch bei temp. Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Wenn sich das Kind nicht ungefähr je zur Hälfte bei beiden Eltern aufhält, sondern seinen "regelmäßigen Aufenthalt" bei einem Elternteil hat, so ist der andere Elternteil barunterhaltspflichtig.
Der Unterhalt ist immer in voller Höhe an den betreuenden Elternteil zu leisten, auch wenn sich das Kind jedes zweite Wochenende und je zur Hälfte der Ferien/ Feiertage ("normaler Umgang") beim anderen Elternteil aufhält.

Die Kosten für den Umgang selbst (Fahrtkosten, Verpflegung, Eintrittsgelder...) hat der umgangsberechtigte Elternteil allein zu bestreiten (zahlt er Unterhalt, so wird ihm dafür u.a. ja das Kindergeld zur Hälfte angerechnet...).
Der betreuende Elternteil hat - im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht - das Kind für die Besuche allerdings mit ausreichend Kleidung und Hygieneartikeln auszustatten (sie/er kann vom umgangsberechtigten Elternteil nicht verlangen, dass dieser noch zusätzlich Kleidung für das Kind anschafft).

Unterhaltsvorschuss ist keine "Unterhalts-Ersatzleistung" sondern eine staatliche Unterstützung für das Kind.
Die Kindsmutter kann UV beim Jugendamt beantragen, wenn der Kindsvater entweder nicht "leistungsfähig" ist (Einkommen trotz voller Erwerbstätigkeit unter dem Selbstbehalt - dann würde der UV auch nicht zurückgezahlt werden müssen...) oder er den Unterhalt verweigert (dann müsste UV zurückgezahlt werden).

Geht´s eigentlich noch? Die Mutter trägt die Hauptverantwortung und das die meiste Zeit. Sie muss sich um alles kümmern! Du hast das Kind mal zum Wochenende, wo Freizeit, statt Alltag ansteht und du beschwerst dich? Ganz ehrlich: das bischen Essen und sonstige Ausgaben am Wochenende können docöh wirklich nicht zu viel sein. Du kannst froh sein, dass du keinen Unterhalt zahlst, denn dann bekäme deine Ex auf alle Fälle mehr als läppische 133 Euro!

mo701 
Beitragsersteller
 30.03.2014, 19:23

das Kind ist in der Kita von 7 bis 17 Uhr. kommt abends heim und geht ist Bett. Dies könnte ich ohne Probleme auch tun und würde liebend gern eine 14 / 14 Tage Regelung haben. Es geht drum das das Geld dem Kind gehört! Für Urlaube reicht das Hartz 4 bzw Kindergeld ja anscheind aus.... Dann kann man auch als Mutter seinen Kind die Tage immer die Klamotten mit geben. Du kennst nicht die Situation und dein Kommentar beantwortet nicht die Frage.

die derzeitige Rechtslage sagt aus, dass der Mutter der volle Unterhalt zusteht, auch bei gelegentlichen Besuchen beim Vater. Erst wenn man von einer haelftigen Verteilung ausgehen kann, ist das anders. Bei einem vollen Unterhaltssatz nach der Duesseldorfer Tabelle ist aber auch bereits das halbe Kindergeld beruecksichtigt, das fuer den Vater in Abzug gebracht ist. Der Unterhalt, den der Vater zahlen muss, ist daher bereits gekuerzt.

Der UV in Hoehe von 133 Euro ist ja aber schon viel niedriger als der Mindestunterhalt. Der Vater spart dadurch ja bereits eine Menge Geld, wenn er nur den UV zurueckzahlen muss. Hat die Mutter eine Beistandschaft beim Jugendamt errichtet und die versuchen, einen Titel zu erwirken, dann wird er viel mehr zahlen muessen (entsprechende Einkuenfte vorausgesetzt).

Kleidung muesste sie mitgeben, aber selbst wenn sie das nicht tut, dann hat das Kind ja sicher erst mal was an und man kommt dann mit einem Satz extra Klamotten (1 Jogging Anzug) ja gut aus ueber die 2 Tage. Ansonsten gibt halt die Mutter den Unterhalt in der Hauptsache fuer das Kind aus, Kleidung, Schulsachen, Spielsachen, Eintritt, Urlaub, Wohnung, Auto). Der Vater benoetigt nicht unbedingt ein extra Zimmer fuer die Paar Tage, das muss echt nicht sein.

Und der Mutter kann auch nicht auferlegt werden, wie sie das Geld genau verwendet. Mag sein, dass es hierfuer in Zukunft mal geaenderte Regeln geben wird, aber derzeit ist es eben so geregelt. Und dass die Welt gerecht ist, davon sollte man sich echt verabschieden, dem ist nicht so.

Sonst wuerden ja auch die Lebenspartner von Hartz IV Beziehern fuer Partner und Kinder aufkommen muessen, auch wenn sie nicht verheiratet sind, die Vorteile der Ehe wie Familienversicherung und Ehegattensplittung bekommen sie hingegen aber nicht. Und warum sind kinderlose Ehegatten durch Ehegattensplitting steuerlich besser gestellt als Alleinerziehende oder Unterhaltspflichtige? Das ist auch nicht gerecht, aber es ist halt so.