Unterhaltsvorschuss aus deutschland wenn ich jetzt mit den kindern in holland lebe?!
Hallo, ich habe mich vor ca.8 Monaten von dem Vater meiner 2 Kinder getrennt und nach Holland gezogen! Steht mit trotzdem noch der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt aus deutschland zu?Und wie muss ich das regeln? Der Vater der Kinder zahlt nicht. Er sagt er verdiene 1100 Euro und kann davon keinen unterhalt zahlen.Jetzt ist meine Frage was ich tun kann? wenn ich vor Gericht gehe,bringt das was?
5 Antworten
UV gibt es nur, wenn sowohl das Kind wie auch der beantragende Elternteil ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Daher gibt es in den Niederlanden nichts. Genauso wenig wie Kindergeld aus Deutschland. Du solltest Dich mal bei den niederländischen Behörden erkundigen, ob es dort Leistungen gibt.
Der Vater darf 1000 Euro Eigenbedarf behalten, 100 Euro müsste er daher Unterhalt zahlen. Dazu brauchst 'Du aber erst mal einen Titel, müsstest also erst mal klagen. Normalerweise macht das das Jugendamt für einem, aber das wird in dem Fall wohl auch nicht möglich sein. Wird von daher wohl mehr kosten, als am Ende bringen.
Behörden erkundigen, ob es dort Leistungen gibt.
Der Vater darf 1000 Euro Eigenbedarf behalten, 100 Euro müsste er daher Unterhalt zahlen. Dazu brauchst 'Du aber erst mal einen Titel, müsstest also erst mal klagen. Normalerweise macht das das Jugendamt für einem, aber das wird in dem Fall wohl auch nicht möglich sein. Wird von daher wohl mehr kosten, als am Ende bringen.
Für im Ausland lebende Kinder, deren Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, muss die zuständige deutsche Behörde keinen Unterhaltsvorschuss zahlen. Dieser stehe nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur Kindern zu, die bei einem Elternteil in Deutschland aufwachsen, befand das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Richter wiesen damit die Klage von zwei minderjährigen Kindern ab, die bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca leben. (Az.: 7 A 10994/09.OVG)
Und bin ich eigentlich auch verpflichtet dem Vater die kinder alle 2 Wochen nach deutschland zu bringen,wenn er sich weigert etwas zu zahlen?
Du kannst den Vater verklagen, aber wenn er nichts hat kann er nichts zahlen.
Deinen Kindern steht Unterhaltsvorschuss zu, solange sie in Deutschland sind.
Wer hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
ich
Umgang hat rechtlich mit Unterhalt nichts zu tun. Aber: Die Mutter ist nicht verpflichtet Das Kind zum Vater zu bringen. Der Vater selber muss zusehen wie er das hinkriegt. Man kann als Vater u.U. Fahrtgeld geltend machen aber wer keinen Unterhalt bezahlt kann auch nix anrechnen/abziehen lassen
wie sieht das denn aus bei geteiltem sorgerecht? waere ich dann verpflichtet ihm die zu bringen? ob wohl er nix zahlt? oder muss er sie dann holen kommen?
ok,danke fuer die antworten
UInterhaltsvorschuss gibt es nur vom örtlich zuständigen Jugendamt.
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die natürlich nur für in Deutschland lebende Kinder gezahlt wird. Da die Kinder nun in den Niederlanden leben, muss das dort zuständige Amt aufgesucht werden.
Ob es dort allerdings eine vergleichbare Leistung gibt, kann ich nicht sagen.
einfach kein misst bauen, zurückgehen und alles gut werden lassen.Nicht das System ausnutzen.Wenn man sonst kinder mitnimmt selbst arbeiten gehen nicht unverschämt werden
Das heisst der Vater der Kinder kommt da so von ab? und muss auch nix zahlen? wie ist das wenn ich das einklage? und das sind doch trotzdem noch deutsche kinder! Das kann doch nicht sein,dass mir nix zusteht