Unterhaltsvorschuss aus deutschland wenn ich jetzt mit den kindern in holland lebe?!

5 Antworten

UV gibt es nur, wenn sowohl das Kind wie auch der beantragende Elternteil ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Daher gibt es in den Niederlanden nichts. Genauso wenig wie Kindergeld aus Deutschland. Du solltest Dich mal bei den niederländischen Behörden erkundigen, ob es dort Leistungen gibt.

Der Vater darf 1000 Euro Eigenbedarf behalten, 100 Euro müsste er daher Unterhalt zahlen. Dazu brauchst 'Du aber erst mal einen Titel, müsstest also erst mal klagen. Normalerweise macht das das Jugendamt für einem, aber das wird in dem Fall wohl auch nicht möglich sein. Wird von daher wohl mehr kosten, als am Ende bringen.

Behörden erkundigen, ob es dort Leistungen gibt.

Der Vater darf 1000 Euro Eigenbedarf behalten, 100 Euro müsste er daher Unterhalt zahlen. Dazu brauchst 'Du aber erst mal einen Titel, müsstest also erst mal klagen. Normalerweise macht das das Jugendamt für einem, aber das wird in dem Fall wohl auch nicht möglich sein. Wird von daher wohl mehr kosten, als am Ende bringen.

Für im Ausland lebende Kinder, deren Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, muss die zuständige deutsche Behörde keinen Unterhaltsvorschuss zahlen. Dieser stehe nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur Kindern zu, die bei einem Elternteil in Deutschland aufwachsen, befand das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Richter wiesen damit die Klage von zwei minderjährigen Kindern ab, die bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca leben. (Az.: 7 A 10994/09.OVG)

Cemi0405 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:23

Das heisst der Vater der Kinder kommt da so von ab? und muss auch nix zahlen? wie ist das wenn ich das einklage? und das sind doch trotzdem noch deutsche kinder! Das kann doch nicht sein,dass mir nix zusteht

Cemi0405 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:24
@Cemi0405

Und bin ich eigentlich auch verpflichtet dem Vater die kinder alle 2 Wochen nach deutschland zu bringen,wenn er sich weigert etwas zu zahlen?

Exitas3  29.12.2013, 14:24
@Cemi0405

Du kannst den Vater verklagen, aber wenn er nichts hat kann er nichts zahlen.

Deinen Kindern steht Unterhaltsvorschuss zu, solange sie in Deutschland sind.

Wer hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Cemi0405 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:27
Exitas3  29.12.2013, 14:29
@Cemi0405

Umgang hat rechtlich mit Unterhalt nichts zu tun. Aber: Die Mutter ist nicht verpflichtet Das Kind zum Vater zu bringen. Der Vater selber muss zusehen wie er das hinkriegt. Man kann als Vater u.U. Fahrtgeld geltend machen aber wer keinen Unterhalt bezahlt kann auch nix anrechnen/abziehen lassen

Cemi0405 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:29
@Cemi0405

wie sieht das denn aus bei geteiltem sorgerecht? waere ich dann verpflichtet ihm die zu bringen? ob wohl er nix zahlt? oder muss er sie dann holen kommen?

Cemi0405 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:30
@Cemi0405

ok,danke fuer die antworten

UInterhaltsvorschuss gibt es nur vom örtlich zuständigen Jugendamt.
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die natürlich nur für in Deutschland lebende Kinder gezahlt wird. Da die Kinder nun in den Niederlanden leben, muss das dort zuständige Amt aufgesucht werden.
Ob es dort allerdings eine vergleichbare Leistung gibt, kann ich nicht sagen.

einfach kein misst bauen, zurückgehen und alles gut werden lassen.Nicht das System ausnutzen.Wenn man sonst kinder mitnimmt selbst arbeiten gehen nicht unverschämt werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung