Gerichtstermin absagen wegen Arzttermin?
Ich habe am 31.03.21 um 9.40 ein Gerichtstermin und bin als Zeuge vorgeladen. Ich habe Herzprobleme, deshalb hatte ich beim Kardiologen heute angerufen und hatte ein Termin auch am 31.03.21 um 8.00 bekommen. Deswegen habe ich heute nochmal beim Amtsgericht angerufen, die Frau am Telefon meinte ich solle dann ein "Verhandlungsunfähigkeitsattest" mitbringen. Das Problem ist nun, ich weiß ja nicht ob ich den, dann wirklich beim Arzt bekomme, da mein Herz auch gesund sein könnte, weil ich psychische Probleme habe und die ja auch Herzprobleme verursachen könnten. Mir ist ehrlich gesagt der Arzttermin wichtiger als der Gerichtstermin und ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Bekomme ich vom Arzt trotzdem das Attest? Auf ein anderen Termin müsste ich bestimmt noch Monate warten beim Kardiologen,da die ja immer sehr voll sind.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. :)
11 Antworten
Wenn es nichts akutes ist und du den Gerichtstermin vorher schon kanntest, dann solltest du ihn auch wahrnehmen.
Du hättest ja den Arzttermin auch auf den Nachmittag oder einen anderen Tag legen können.
Wenn Zeugen nicht erscheinen, muss häufig der Termin verschoben werden. Folge: Dutzende Beamte haben Zusatzarbeit, es gibt Schriftverkehr zu allen beteiligten, uvm.
Neben der Verzögerung des Verfahren bedeutet das idR auch vierstellige Verwaltungskosten für den Steuerzahler und ein ausbremsen der Justiz. Klar, das zahlst du nicht persönlich, aber eben die Gemeinschaft.
Wenn es dir also irgendmöglich ist, versuche den Gerichtstermin wahrzunehmen. Wenn du der Meinung bist, dass dein gesundheitliches Problem überwiegt und sich nicht aufschieben lässt, überwiegt das natürlich.
Ein Verhandlungsunfähigkeitsattest kann jeder behandelnde Arzt ausstellen. Allerdings ist hier - im Gegensatz z.B. zu der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - eine umfassende, inhaltliche Begründung erforderlich. Ein Kontrollbesuch oder Routinebesuch ist hier idR nicht ausreichend.
Schwierige Situation... wenn noch keine Erkrankung diagnostiziert wurde, kann diese auch nicht attestiert werden...
Aber: Handelt es sich um eine Erkrankung die dich gerade im Moment so einschränkt, dass du nicht an der Verhandlung teilnehmen kannst? Das ist nämlich das, was zählt.
OK, danke für die Antwort. Ich hätte nurnoch eine Frage.. Was genau meinst du mit Kontrollbesuch? Ist ein Kontrollbesuch auch wenn man mit einer Überweisung von Hausarzt zum Kardiologen geschickt wird, oder wenn man einfach zur Kontrolle hingeht ohne weitere Symptome?
Wie der Name "Verhandlungsunfähigkeitsattest" schon erahnen lässt, bekommst du dieses Attest nur, wenn du UNFÄHIG bist an der Verhandlung Teilzunehmen.
Unfähigkeit umfasst im wesentlichen drei Möglichkeiten:
- Du bist reiseunfähig und kannst nicht zum Gerichtsort kommen
- Deine Krankheit schränkt dich so ein, dass du nicht in der Lage bist deine eigenen Interessen vollumfassend vor Gericht zu vertreten.
- Die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung würde eine konkrete Lebens- oder schwerwiegende Gesundheitsgefährdung zur Folge haben.
Die im Detail ausgeführten Voraussetzungen findest du (auch online) bei der Landesärztekammer deines Bundeslandes.
Nochmal Zusammengefasst: Das Attest attestiert nicht, dass du bei dem Arzt ein Termin hast. Es attestiert, dass du insofern Erkrankt bist, dass du nicht in der Lage bist teilzunehmen. Wenn eine solch akute Erkrankung vorliegt, ist es natürlich naheliegend, dass der Arztbesuch zur dringenden Behandlung deiner Beschwerden notwendig ist.
Ich danke dir. Meine Herzprobleme würden mich schon sehr einschränken, da sie mir auch sehr Angst machen, und durch die Aufregung beim Gericht, verschlimmern die sich enorm. Zusätzlich leide ich unter Panikattacken.
Ich habe nur Angst, dass ich kein Verhandlungsunfähigkeitsattest bekomme und ich eine Geldstrafe bekomme.
Dann solltest du das deinem Arzt genauso schildern. Insbesondere die Panikattacke wg. ungewisser Diagnose (am besten im Zusammenhang mit Vordiagnosen?) sehe ich durchaus als Grund.
Falls der Kardiologie-Termin nicht verschoben, vorgezogen werden kann, dann geh doch nochmal zu deinem Hausarzt.
Hast du bereits versucht den Termin vorzuziehen? Ein Hinweis auf die Kollision mit dem Gerichtstermin sollte doch die Flexibilitätsbereitschaft der Praxis im normalfall erhöhen?
Bei meinem Hausarzt war ich schon öfters deswegen da, er meinte ich soll zum Kardiologen gehen und mir ein EKG, LZ-EKG schreiben lassen und ein HerzechoDiagramm machen lassen. Er kann mir da leider nicht mehr weiter helfen.
Den Termin zu verschieben habe ich bisher noch nicht versucht, ehrlich gesagt habe ich auch Angst, dass keine weiteren Termine mehr frei sind und ich noch länger warten muss.
Ein Hausarzt kann auch ein EKG schreiben und eine erste Arbeitsdiagnose stellen.
Ein Versuch den Termin zu verschieben, bedeutet nicht, dass du diese dann nicht mehr hast.
Du kannst ja anrufen und sagen, dass du ein Gerichtstermin hast und ob es möglich wäre den Termin vorzuziehen oder am Nachmittag wahrzunehmen. Wenn sie Nein sagen, kannst du immer noch weiter sehen.
Würde erstmal anrufen
OK, Dankeschön. Dann weiß ich erstmal Bescheid.
Hey, ich hab nochmal eine Frage bezüglich des Gerichtstermins.
Unzwar.. Ich hab beim Kardiologen angerufen und den den Termin verschoben. Heute habe ich ein Brief vom Amtsgericht bekommen, dass der Termin mal wieder aufgehoben wurde.
Haben Sie den Termin wegen mir aufgehoben, weil ich ja dort angerufen habe, dass ich nicht kommen kann? Ich habe ja kein Verhandlungsunfähigkeitsattest abgegeben. Geht sowas? Nur wegen dem Anruf? Das wäre jetzt ziemlich belastent..
Das kann ich dir nicht sagen.
Aber bei Behörden gilt immer: was passiert ist, ist passiert. Nicht weiter darüber nachdenken. Die haben ihre eigenen (langsamen) Mühlen
Die jeweiligen Gründe der Verhinderung des Zeugen müssen in jedem Fall glaubhaft gemacht werden (z.B. durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder der Buchungsbestätigung für die Urlaubsreise). Die Entschuldigung muss beim Gericht so rechtzeitig eingehen, dass die Terminsverlegung und Abladung der weiteren zur Verhandlung geladenen Personen möglich ist.
Also muss ich den Attest schon vor dem Termin abgeben?
Du hast heute angerufen und bekommst noch diesen Monat einen Termin? Dann musst auf den nächsten sicher nicht einige Monate warten.
An Deiner Stelle würde ich eher den Gerichtstermin wahrnehmen, denn wenn Du jetzt nicht kommen kannst, bekommst Du einen neuen Termin. Das ist dann nur verschoben, mehr nicht.
Da Deine Herzprobleme wohl nicht sonderlich groß sind, wirst den Termin sicher auch einige Tage später noch machen können.
Klar, aber vielleicht war es einfach nur ein Zufall und viel Glück, dass ich diesen Monat ein bekommen habe. Das kann sich natürlich schnell ändern. Außerdem.. Wer hat gesagt das meine Herzprobleme nicht sonderlich groß sind? Sie belasten mich schon sehr. Vorallem bei Aufregung, und das wird bei meinem Gerichtstermin aufjedenfall der Fall sein.
Dann würde ich erst mal zusehen, dass ich den Gerichtstermin hinter mich bringe.
Ich hätte den Termin schon vor ewigkeiten hinter mich bringen können. Da der Beschuldigte der Meinung war 3mal nicht zu erscheinen, wurde er stänig verschoben.
Ich würde beim Arzt anrufen und einfach mal fragen, ob er ein Attest ausstellen kann. Vielleicht bekommst du ja auch direkt am nächsten Tag oder zumindest in der nächsten Woche einen Termin.
Viele Grüße und vor allem, viel Gück bei der Untersuchung!
Du hast dir den Arzttermin besorgt, in dem Wissen, daß du eine andere Verpflichtung hats. Du musst dir die Bescheinigung auch VOR der Gerichtsverhandlung besorgen und bei Gericht einreichen.
Du bist nicht verhandlungsunfähig, also rufst du morgen biem Kardiologen an, sagst, daß du einen anderen Termin brauchst und gehst zum Gericht.
Außerdem weiß ich ja nicht ob eine ernste Herzkrankheit vorliegt. Das wird dann bei dem Termin beim Kardiologen festgestellt.