Visum Familienzusammenführung Ermittlungsverfahren
Hallo!
Wird ein Visum auf Familienzusammenführung bei laufenden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt genehmigt?
Folgende Situation:
Frau reiste mit Besuchervisum ein. Heiratete hier einen deutschen Staatsbürger. Visum ist abgelaufen, Anwalt bemühte sich darum zumindest eine Duldung zu erhalten (erfolglos). Die Frau absolvierte erfolgreich erforderlichen Sprachtest A1 in deutsch. Stand kurz vor der Abschiebung (Falschberatung durch Anwalt, trotz mehrmaligem Hinweis durch Ausländerbehörde versicherte dieser sie müsse NICHT ausreisen) wurde dann an anderen Anwalt übergeben, die Frau ist "freiwillig" ausgereist (keine Abschiebung) allerdings wurde mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wg. unerlaubtem Aufenthalt eingeleitet. Der neue Anwalt erhält erst Akteneinsicht sobald Abschlussvermerk durch die Polizei gefertigt wurde. Die Frau wird nun ein Visum auf Familienzusammenführung aus ihrem Heimatland aus stellen... die Frage ist, wird in so einem Fall eigentlich weiter ermittelt? Sie ist ja bereits ausgereist. Wird ein Visum gewährt, wenn in DE noch ein Verfahren läuft?
3 Antworten
Wird ein Visum gewährt, wenn in DE noch ein Verfahren läuft?
vermutlich nicht. die botschaft berät dich...
Nein.
Je mach dem was die Ermittlungen ergeben, kann sie im schlimmsten Fall auf eine Liste " unerwünschter " Personen gesetzt werden, sie hat ja gegen das bestehende Aufenthaltsrecht verstoßen wenn sie ohne gültigen Status hier war...
sie erhält dann auch ein Betretungsverbot für die BRD, oder auch den ges. Schengenerraum, je nachdem aus welchem Staat sie kommt.., innerhalb von 4 jahren nach verlassen der BRD, muß der Zeitrahmen ihr mitgeteilt werden.. und erst ab dem Tag beginnt dann eine Verjährungsfrist zu laufen..und sie muß die aufgelaufenen Schulden an die BRD zurückgezahlt haben, bevor sie einen neuen Einreiseantrag stellen kann..
etwas anderes ist es , sie hatte noch reguläre Papiere und ist der Ausreiseaufforderung sofort gefolgt , in dem Fall kann sie ein neues Visum stellen mit /zu/wegen einem anderen Zweck..ohne eine Wartefrist..
m.l.G. ;)h