Rechtsfolgen unerlaubter Untervermietung?

5 Antworten

Für Untervermietung einer Wohnung braucht man die Erlaubnis des Vermieters. Dieser hat im Mietvertrag Untervermietung ausdrücklich verboten. Da Deine Freundin dagegen verstoßen hat, kann er ihr fristlos kündigen.

Anders verhält es sich, wenn sie eine Beziehung gefunden hat, und beide sich die Miete teilen. Aber auch in diesem Fall muß der Vermieter informiert werden, damit er ggf. die Nebenkosten anpassen kann.

Giwalato

Eine Untervermietung muss genehmigt werden vom Vermieter.

Der Vermieter kann nicht sofort kündigen, er muss vorher abmahnen, was er mit der E-Mail offensichtlich gemacht hat. Deine Freundin soll als den Untermieter so schnell wie möglich los werden. Sollte sie eine Kündigungsfrist gegenüber dem Untermieter einzuhalten haben, schickt sie dem Vermieter am besten einen Kopie der Kündigung des Untermieters mit einem Nachweis, dass der Untermieter die Kündigung erhalten hat.

Weitere Schritte braucht deine Freundin erst unternehmen, wenn tatsächlich eine Anzeige oder sonst was kommt. Vielleicht wollte der Vermieter nur Angst machen mit der Androhung um zu erreichen, dass deine Freundin reagiert. Und wenn er sieht, es passiert was auf seine Mail, dan verzichtet er vielleicht auf Weiteres.

  1. Das Zweckentfremdungsgesetz soll den Mietmarkt schützen. Wird es verletzt, kann je nach Bundesland eine Busse von bis zu einer halben Million Euro verhängt werden. Es wurde aber eher geschaffen, um AirBnB und anderen Daueruntervermietungen Herr zu werden, bei einer einmaligen unerlaubten Untermiete dürfte sich eine Busse - wenn überhaupt - im niedrigen Bereich befinden. Das Ganze ist eher zivilrechtlich zu klären. Unter Anderem ist eine fristlose Kündigung möglich. Wie die Erfolgsaussichten sind, ist schwer zu sagen, aber gemäss §540 BGB muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, darf er die Zustimmung nach §553 BGB nicht grundlos verweigern.
  2. Eine aussergerichtliche Einigung spart Zeit und Geld. Wenn der Vermieter sich drauf einlässt. Vor allem soll sie ihre Untermieterin loswerden. So oder so ist ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt sinnvoll.
  3. Da kenne ich mich nicht so aus, aber eine Verlängerung zu kriegen, ohne einen festen Wohnsitz nachweisen zu können, dürfte genauso Probleme bereiten, wie die Tatsache, dass sie mit dem Gesetz in Konflikt steht.
  4. Vermutlich, es wird schon genügend Zeugen geben, die Nachbaren, dich...

Pass mal auf, wenn sie so doof ist und diesen als Untervermieter angibt und nicht als "Freund" der bei ihr schläft bzw sie beide zusammen leben, ist sie selbst schuld.

Wenn man schon Mist baut, sollte man es richtig machen.

TechnologKing72  10.06.2018, 05:11

Ein Besuch darf nur eine bestimmte Zeit bleiben, irgendwann zählt's dann nicht mehr als Besuch und benötigt ebenso die Zustimmung.

fluestertleise  10.06.2018, 05:14
@TechnologKing72

Wenn sie einen Festen Freund hat und sie eine Wohnung gemietet hat, und die beiden zusammen leben, willst du mir weiß machen, dass man sich die Erlaubnis vom Vermieter holen muss, wenn man zusammen Schlafen will?

Davon habe ich noch nie gehört, ganz ehrlich. Und bisher hat sich nie wer beschwert, wenn Frauen bei mir geschlafen haben. Und ich habe das mit Sicherheit nicht angegeben, weil es meine Privat Sache ist, die keinem was angeht. Ich zahle schließlich Miete.

Ich meine, die lebt doch nicht im Heim.

TechnologKing72  10.06.2018, 05:43
@fluestertleise

Ja, klar, wenn es ihr "Freund" ist, oder ihr Ehemann, ist das die Ausnahme, in der der Vermieter des nicht verbieten darf. Doch so etwas kommt irgendwann raus und dann steht sie sofort auf der Strasse.

Wenn es aber "ein Freund" ist, reicht es nicht.

fluestertleise  10.06.2018, 05:45
@TechnologKing72

Dann haben die sich keine Mühe gegeben.

sag lieber nix ohne dein antwalt?

mfg ebers