Verpflichtungserklärung Besucher-Visum Asyl

2 Antworten

Du hast die Verpflichtungserklärung unterschrieben und es wäre daher besser für Dich, wenn Dein Gast nicht auf die Idee mit dem Asylantrag kommt. Du mußt nämlich für die dem Gast erbrachten Sozialleistungen gerade stehen.

Im übrigen kommt das beim Asylantrag heute wohl auch auf den Einreiseweg an. Es muß im ersten EU-Land das der Asylsuchende betritt Asylantrag gestellt werden.

azizjohn 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 19:55

De ist das erste EU Land. Diese Person ist meine Mutter und ich würde sie gerne hier behalten. Da würde sie einmal angeschossen und ich will sie nicht nochmal in den Krieg schicken falls ihr das verstehen könnt. Kann sie denn überhaupt einen Antrag stellen und was ist, wenn ich selber kein Geld habe?

Sollte Deine Mutter aus Syrien kommen kann sie hier bleiben, sofern Du ihren Lebensunterhalt sicherstellst.. 

die Bundesländer haben untersch. Unterstützungsmöglichkeiten.. z. Bsp.. in Niedersachsen kann die KK übernommen werden (da Deine Mutter ja nicht über Deine Fam.kasse mitversichert ist)

und wenn eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, ist Deine Mutter  zur Ausübung einer Arbeit berechtigt., somit ist sie dann über ihre Arbeitsstelle versichert.. und darf sich dann auch in der gesamten BRD aufhalten..

da sie Anfangs Sprachschwierigkeiten hat, wäre Arbeit in einer Küche ( Spülkraft) oder Hotel (Reinemachen) etwas für sie..