Video über WhatsApp verbreitet strafbar?
Hallo. Es geht darum das meine Schule ein Bewerbungsvideo auf unserer Homepage veröffentlicht hat. In diesen Video ist die ein oder andere ziemlich lustige Stelle von manchen Lehrern. Ich habe aus diesen Video die lustigsten Stellen herausgeschnitten und daraus einen ganz lustigen Clip gemacht. Nun hat das Video eine Lehrerin gesehen und mir gesagt das das strafbar wäre. Allerdings hab ich dieses Video was im Internet theoretisch für alle Menschen sichtbar ist zusammengeschnitten und es nur paar Freunde auf WhatsApp geschickt. Ist das wirklich Verletzung des bildrechts, ich meinen die Bilder der Lehrer waren ja schon im Internet, ich ahb ja nichts neues genommen. Ist das echt strafbar oder hat die Lehrerin wieder nur unnötig welle gemacht?
6 Antworten
Das ist rechtlich ganz dünnes Eis. Erstens verstößt du gegen fremdes Urheberrecht, zweitens gegen das Recht am eigenen Bildnis (§ 22 KunstUrhG).
warum? das war doch schon veröffentlicht
Hast du die Rechte am ursprünglichen Video? Du kannst nicht einfach Teile aus einem anderen Werk nehmen und sie veröffentlichen: https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)
Dann gibt es da noch das Recht am eigenen Bild. https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Nur weil der ursprüngliche Ersteller vermutlich das Recht hatte das Bild zu veröffentlichen, bedeutet das noch lange nicht das Du das auch darfst. Und ja es ein paar Personen auf WA zu schicken ist bereits veröffentlichen.
Also ja das kann strafbar sein.
Nichts, wovor du Angst haben müßtest. Du mußt nur sagen, dass du es als/für Kunst genommen hast ; - )
Wenn du für dich privat was schneidest und es mit Freunden teilst ist es sowas von gar nicht strafbar.
ist für privaten Gebrauch, und fertig.
Du strafbar ist das nicht. Lol. Das würde ja mit deren Zustimmung veröffentlicht.
Wenn das eine eigene Schöpfungshöhe hat, dann kein Ding. Sonst können sie auf Unterlassen klagen. Diene Lehrerin ist eine Backpflaume. Haha.