Ist es strafbar, wenn man einen kostenlosen Katalog unter falschem Namen bestellt?
Ich habe für eine Freundin im Internet einen einmaligen kostenlosen Katalog bestellt und habe dabei ihr Name und ihre Adresse eingegeben. Ich habe sie aber vorher nicht gefragt, weil ich weiss, dass sie Interesse am Katalog haben wird. Dieser Katalog wird ihr jetzt zugesendet. Ich habe einfach nicht genug nachgedacht. Wäre das in der Schweiz strafbar, wenn sie mich anzeigen würde? Ist es strafbar, dass ich ihr Name und ihre Adresse zu Bestellung verwendet habe? Auch wenn der Katalog kostenlos ist und es eine einmalige Bestellung war? Welche rechtlichen Konsequenzen in der Schweiz könnte das haben?
4 Antworten
Erstmal ist der erste so wie es aussieht kostenlos einen Vertrag hast du eventuell schon unter falschen Namen abgeschlossen die kosten werden dann wahrscheinlich auf Rechnung des Namens erfolgen
kostenlos ist kostenlos. Alles gut.
Nur bestellen darfst du nicht in ihrem Namen.
ich vermute auch in der Schweiz einen Datenschutzverstoß da du ihre Daten ohne Erlaubniss weitergegeben hast. Mehr dürfte es bei einem Katalog nicht werden. Wenn du jetzt natürlich hunderte Kataloge bestellt hast und der Briefkasten überquillt sieht die Sache etwas anders aus.
das weiß ich nicht, google gibt bestimmt infos
Wenn es wirklich nur um den Katalog geht, wäre es u.U. ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Welche rechtlichen Konsequenzen in der Schweiz könnte das haben?
Keine. Sie weiß ja nicht warum ihr der Katalog zugeschickt wird und die Firma die diesen zuschickt weiß nicht, das Sie ihn nicht bestellt hat.
Auffallen würde das ja nur, wenn die Firma Geld von ihr haben will.
Und was gäbe es für rechtliche Konsequenzen bei einem Datenschutzverstoss in der Schweiz?