Rechtlicher Schutz für T-Shirt-Schriftzug
Moin, ich habe vor, T-Shirts mit einem ganz bestimmten Schriftzug (zwei Worte) zu bedrucken und zu verkaufen. Charakteristisch ist neben der Wortkombination selbst die Schreibweise und Plazierung der Worte, aber viel detaillierter möchte ich hier nicht werden – ist klar, wieso. ;)
Ich habe bereits einige Informationen zur rechtlichen Situation eingeholt. Deswegen glaubt mir bitte wenn ich sage: Ihr könnt mir nur helfen, wenn ihr euch selbst schon eingehend damit auseinander setzen musstet. (Nichts für ungut: Aber Antworten wie z.B. »kommt ganz darauf an« (ja worauf denn?), »schau dir die Gesetze an« (done), »frag einen Anwalt« (ja, aber mit sowenig wie möglich: es kostet) – solche und ähnliche Antworten helfen mir kein bisschen).
Meine Frage ist nun: Welches ist das geeignetste Schutzrecht für eine solche Wortkombination?
Wortmarke? – Würde mir vermutlich ausreichen, denn mit dem Schutz der Wortkombination sind andere auch von der konkreten Anordnung (die eigentlich erst das Wichtige ausmacht) ausgeschlossen. Nur: Ist das in meinem Fall überhaupt möglich, wo der Schriftzug zugleich das Wichtigste beim Shirt ist? Ich denke da an:
MarkenG §3 Abs. 2 (2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, [...] 3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
Wort-/Bild-Marke? – Wenn eine reine Wortmarke infrage kommt, ist wäre eine Wort-/Bild-Marke die schlechtere Wahl, weil weniger umfassend.
Geschmacksmuster? – Günstiger, aber die Wortfolge selbst wäre dann nicht geschützt. Und ob es für ein Geschmacksmuster überhaupt ausreicht, dass die Worte auf eine bestimmte Weise angeordnet sind (und ggf. einige Buchstaben von ihnen hervorgehoben sind) –?
Urheberrecht? – Das wäre ja zu schön, aber dass zwei Worte in, wenn auch geistreicher Schreibweise und Anordnung, die gesetzlich geforderte »gewisse Schöpfungshöhe« erreichen, glaube ich nicht wirklich.
Und sonst? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?
3 Antworten
Wortmarke wäre hier wohl das Schutzrecht der Wahl. Kostet gar nicht mal soviel (300 Euro) für einen 10 jährigen Schutz in Deutschland und von einem Anwalt vertreten lassen musst Du Dich nicht.
Wichtig: Das Warenverzeichnis richtig auswählen (bei Dir z.B. in Klasse 25 "T-Shirts", "Bedruckte T-Shirts" und in Klasse 40 "Druck von Mitteilungen auf T-Shirts", "Herstellung von T-Shirts"). Beachte, dass eine Marke nur für Waren und Dienstleistungen geschützt ist, die im entsprechenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Markeneintragung aufgeführt sind. Solltest Du also auch Pullover bedrucken wollen, unbedingt ins Warenverzeichnis aufnehmen.
§3 Abs. 2(2) bezieht sich ausschliesslich auf die dreidimensionale Formen, was bei Dir wegfällt, da Du ja nicht die Form der T-Shirts an sich schützen willst (wäre auch schwierig), sondern bloss was drauf kommt.
Wortbildmarke wäre eine Option, falls Du nebst den Wörtern noch ein Logo aufdruckst.
Sollte die Position der Wörter auf dem T-Shirt selbst wichtig sein, wäre allenfalls zusätzlich eine Positionsmarke möglich (die Wortmarke gibt Dir jedoch den grössten Schutz).
Geschacksmuster geht nicht, dieses schützt nur die Form eine Objekts, aufgedruckte Worte oder eine Wortfolge wären vom Schutz nicht erfasst.
Beim Urheberrecht schätze ich die Lage gleich wie Du ein, eine Folge von zwei Wörtern hat selten die nötige Schöpfungshöhe.
Um einen Anwalt wirst du nicht herumkommen, denn wenn es um Schutzrechte (egal welche) geht, kann nur ein Anwalt verbindliche und rechtssichere Auskunft geben. Und hier auf GuteFrage.net ist Rechtsberatung verboten. Bedeutet: Hier darf dir niemand Rechtsberatung geben.
Du kannst es noch patentrechtlich schützen lassen. Dann kannst du sofort gegen Plagiate vorgehen.
Gruß
der Fotograf
Wenn du das schützen lassen willst, kostet wahrscheinlich ein T-shirt dann 500 €. Es sei denn du machst eine Auflage von 100.000 Stück.