Amateurverein Logo und Sponsorenlogo auf eigenes Trikot bedrucken lassen?

2 Antworten

Bei einem Kreisliga Verein wird sich kaum jemand darüber beschweren. Ich würde danach gehen wo ein Kläger da kein Richter und es einfach machen. Für das Unternehmen ist es zusätzliche Werbung und im Verein wirst du erst mal jemanden finden müßen der dir was zur rechtslage mit dem Logo sagen kann.

Nicht-öffentlich darfst du jegliche Wappen und Bild-Marken (Logos) verwenden.

Drucken und drucken lassen darfst du sie auch. Interessant ist erst die Frage, ob sie ein Dritter gegen Entgelt drucken darf.

Urheberrechtlich darf er das auf Papier und auf ähnliche Materialien, wenn es sich um UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch handelt: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.

Also wie im Copyshop. Nun meinen aber manche Bekleidungs-Bedrucker, bei Baumwolle handele es sich nicht um Papier-Ähnliches - oder sie befürchten eine gewerbliche Nutzung des Kleidungsstücks.

Und weigern sich deshalb zu drucken, wenn das Urheberrecht betroffen ist.

Mein Tipp: Bei Wappen ist manchmal das Urheberrecht betroffen, bei Logos aber ganz selten.

Und wenn, dann kommt es darauf an. ob ein Tragen in der Öffentlichkeit (hier: bei Sportveranstaltungen) eine Nutzung im Sinne des UrhG darstellt. Ich bezweifele das angesichts von UrhG §§ 15 ff.

Sodann wäre das Wappenrecht zu beachten: Wer ist befugt, das Wappen zu führen? Dazu siehe Wikipedia.

Beim Logo kann es sich um eine geschützte Marke handeln. Dazu lese man Markengesetz §§ 4 und 5 sowie 14 und 15.

Gruß aus Berlin, Gerd

stoppenmax 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 10:40

Vielen Dank für die Antwort! Also würde ich mich damit nicht strafbar machen, wenn ich online das Logo und Vereinswappen dort hochlade und das Trikot dann in Auftrag gebe?

GerdausBerlin  27.05.2014, 17:53
@stoppenmax

Schaumama int Jesetze:

UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Gesetzlich zugelassen ist aber die Privatkopie, also wenn man sich an die Bedingungen hält, die in UrhG § 53 genannt sind.

Da musst du also nachkucken. Meine Meinung: Das Hochladen einer legal entstandenen und erhaltenen Kopie eines geschützten Werkes ist dann nicht strafbar, wenn dies "weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen" tut. Siehe ebenda.

Soweit zum Urheberrecht. Nun zum Markenrecht:

Wenn du nicht "im geschäftlichen Verkehr" handelst, schreibt § 14, darfst du frei mit einer fremden Marke umgehen. Dies gilt auch für fremde Firmennamen ("Geschäftsbezeichnungen"), schreibt § 15.

Mein Tipp: Schlafen und Spazierengehen mit geschützten Logos ist unbedenklich, ebenso, wenn man zu diesem Zweck (Schlafen und Spazierengehen) einen Druckauftrag gibt. Außer: Man ist ein gewerbicher Schläfer oder Spaziergänger ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ob die Benutzung geschützter Werke, Wappen, Marken und Firmennamen bei einem Fußballspiel strafbar ist (und abmahnbar, was meist teurer ist ;-), hängt von der Natur des Spiels ab. Mein Tipp: Ein Spiel kann als gewerblich eingestuft werden, bevor der Laie das glaubt! Immerhin fließt ja Geld, wo ein Sponsor einen Verein unterstützt - oder Geldwertes wie Hosen oder Reisen ...