Verwendung von Besen auf Baustellen verboten?
Aus Gründen der Feinstaubverhinderungen sollen lt. einem Mitarbeiter der BG auf Baustellen keine Besen mehr verwendet werden. Es soll vorgeschrieben werden, dass die Flächen auf den Baustellen ( Hochbau) in Zuunft nur noch mit Staubsaugern gereinigt werden dürfen. ( Betrifft Innenausbau) Weiss jemand, ob diese Vorschrift bereits in Kraft getreten ist und ab wann die gelten soll ?
Da auf den Baustellen im Innenausbau größere Abfallteile anfallen ( Holz, Fliesenreste, Putzreste, Tepetenreste ect.) wie sollen die mit einem Staubsauger aufgenommen werden ?
Normalerweise kehrt man den Abfall zusammen und verbringt diesen in Behälter.
Wer weiss Bescheid. Bitte nur Antworten von Leuten die sich auskennen und keine sinnfreien Kommentare abgeben.
4 Antworten
In den meisten Häusern, die bis 1990 in Deutschland erbaut wurden, ist Asbest verarbeitet worden. In Wand- und Deckenplatten, Dämmung, Fußbodenbeläge, Fliesenkleber und Spachtelmassen usw. und ich rede jetzt von Asbest im Wohnbereich und nicht von Dach- oder Außenwandabdichtung. Ich denke, das ist der eigentliche Grund. Ich habe aber noch nichts davon gehört, wann die Regelung in Kraft tritt.
Zu Ostern wünsche ich dir stressfreie Tage und viel Erfolg bei der Eiersuche. Du darfst auch einen Besen benutzen. 😉
Gruß von mir , die haben alle nen Vogel ! Sag dem Mitarbeiter , das er sich gefälligst zum zwecke der Feinstaubvermeidung nen partikelfilter in den Pöter einbauen lassen soll !!
Das wird sich praktischerweise nicht durchsetzen können. Da wären Masken die bessere Lösung.
Typische Fachkompetenz von Theoretikern. Da brauch ich ja extra Personal zum saugen. Jede Woche einen neuen Sauger und einen Physiotherapeuten der die „Sammler“ behandelt.
Ich bin im Baugewebe tätig und halte solche Anordnungen für sinnfrei. Vielleicht einen Mundschutz tragen und mit dem Besen die Flächen abkehren. Das könnte für mich eine Alternative sein, die man vorschreiben könnte.
Habe da schon so einiges erlebt, was da von Mitarbeitern der Behörden verlangt wird. Treppentürme erstellen lassen, die nicht erforderlich sind. Holzbohlen in denen die DIN eingebrannt sein muss. Vorhaltung von Containern in denen eine Duschgelegenheit vorhanden sein muss, obwohl die am Bau Tätigen jeden Tag nach Hause fahren und nicht in Containern auf der Baustelle übernachten, wo eine Duschmöglichkeit vorgeschrieben ist.
Ich habe jetzt nur dieses gefunden:
ab Seite 59 des Dokumentes.
Vielleicht ist dies für den Chef noch interessant
Diese Ansicht vertrete ich auch. Doch bei einer Baumassnahme bestand einer vom technischen Aufsichtsdienst darauf, dass die Flächen nur mit einem Staubsauger zu reinigen sind. Der Staubsauger nahm freilich nicht alle Teile auf. Die blieben dann liegen und mussten per Hand eingesammelt werden.
Wenn die BG eine solche Vorschrift herausgibt, werden sich die Aufsichtsführenden auch daran halten und auf Einhaltung bestehen.