neue Verordnung für Stromkasten
Hallo unser Elektriker meint es gibt eine neue Verordnung bezüglich der Größe des Kasten stimmt das? Wir sollen einen Kasten anbringen der 1m x 0.55m groß ist.
5 Antworten
euer elektriker hat recht, 1m (genauer gesagt 950 mm) in der Höhe und 550 mm in der Breite ergeben sich aus den aktuellen teschnischen Anschlussbedingungen der energieversorger. die meisten haben im grundsatz mittlerweile die gleichen TAB...
unter dem Zählerfeld wird der Platz für das Sammelschienensystem und die Selektriven Hauptleitungscchutzschalter benötgt. darüber für Zusatzgeräte und oder Zählerabgangsssicherungen. da über dem Zähler keine Sicherungen mehr angeordnet werden dürfen, ist der Platz rechts neben dem Zähler für die Verteilung frei zu halten...
teheoretisch ginge auch ein einfldriger Zählerschrank, dann müsste allerdings über eine entsprechend starke zuleitung an den Zählerkasten ein verteiler angeschlossen werden... da dieser auch nicht viel kleiner ist, als das Verteilerfeld, macht das aber nur bei beengten Platzverhältnissen wirklich sinn...
lg, Anna
das kann ich nicht glauben in meiner mietwohnung wollte mir niemand so etwas glaubhaft machen
Wenn die Elektrik erneuert wurde, so gibt´s auch keinen Bestandsschutz mehr. Änderungen der Installation haben nach neuesten Bestimmungen zu erfolgen. Eine einzelne Absicherung der Räume mit Leitungsschutzschaltern ist selbstverständlich, für den Personenschutz ist aber m.W. nur das Bad separat mit einem RCD (so heißt der FI heute) bis 30mA abzusichern. Die anderen Räume sollten eigentlich über einen gemeinsamen RCD laufen können. Aber da bin ich im Moment auch nicht auf dem laufenden. Wenn ihr eure Elektrik neu gemacht habt und der Sicherungskasten muss neu verdrahtet werden, so könnt ihr ruhig auf die Berufserfahrung des Elektrikers vertrauen. Es ist normal, dass bei einer Neuinstallation eine Reserve im Schaltschrank mit einkalkuliert wird.
:-) In der Branche lernt man nie aus. So ist das halt, wenn man nur auf der Theaterbühne steht. Ich danke Dir für die Info.
was hat das mit der größe des kastens zu tun??????
Schonmal die Berufsbezeichnung "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" gehört? (Steht übrigens auch in meinem Profil.) Macht nix, kann man ´ne Menge drüber lesen...
Ich jedenfalls finde es nett, wenn mich jemand an seinem Fachwissen teilhaben lässt. Außerdem hat die Anzahl der vorgeschriebenen RCD sehr wohl auch etwas mit der Bemessungsgröße eines Verteilerkastens zu tun.
Im Haushalt oder wo?
Es gibt so ohne weiteres keine neuen Verordnungen, die den Austausch von vorhandenen Geräten notwendig macht. Meist werden Verordnungen nur für Neubauten notwendig, aber der Elektriker will wahrscheinlich Geld verdienen.
100 leuchtpunkte, das ist wie der hydraulische abgleich
das wird wohl die innung wissen.......... anosnsten gibts ne schiedsstelle die sowas beurteilt
diese verordnung ist meineransicht nacht quatsch die größe des kastens hängt allein davon ab wie viel platz benötigt wird den es giebt auch kästen für nur eine sicherung. wenn er nun sagt dass das gewechselt werden muss stimmt dass nicht den es giebt den sogenanten bestandtschutz. naja es kann nur noch sein dass du eine erweiterung im system erwünst und es kein platz mehr giebt aber alleine davon abhängig denke ich mal er denkt einfach du hast zu viel geld locker
hallo, also kurz zu den umständen:
wir haben uns ein kleines häuschen gekauft. aktuell war ein alter sicherungskasten drin mit keramiksicherungen. im zuge der renovierung haben wir die komplette elektrik neu gezogen. das haus hat 3 zimmer plus küche und bad. er wollte uns erklären wir brauchen einen so großen kasten, da jetzt jeder raum mit einem FI-schalter abgesichert werden muss. war doch schon vorher so oder nicht? ich denke nicht, dass ich einen so großen kasten für so ein kleines haus brauch oder?
nein früher war dass nicht so aber alleine dass isst egal ich würde hir einen 2 reihugen unterverteiler empfehlen da man zb die drei zimmer und plus küche und plus bad und eventuell weitere steckdosen extra absichern könnte mehr als 2 reihen würd ich nicht nehemn
na dann will ich dich mal auf dem laufenden halten...
die Pflicht zum RCD seperat fürs Bad ist mit der allgemeinen verpflicthtung den RCD für alle Stromkreise mit vom laien zu bedinenen steckdosen bis 20 Ampere nennstromstärke im Innenbereich und bis 32 Ampere im Außenbereich quasi entfallen, da sich der RCD schutz fürs bad ja so ergibt...
die empfehlung geht übrigens dahin, auch Stromkreise ohne steckdosen über den RCD zu führen, das verringert den verkabelunsaufwand und gewährleistet einen zusäztzlichen Brandschutz. Sonderstromkreise mit erhöhter verfügbarkeitsanforderung sind hier natürlich auszunehmen...
desweiteren wird empfohlen, mehrere rcd zu installiren um im fehlerfall keinen totalausfall zu provozieren, außerdem reduziert sich auf diesem wege das risiko einer fehlauslösung durch aufsummierte kleinste fehlerströme...
lg, Anna