Verwarnung bei Handy am steuer?

7 Antworten

Deine Freundin stand an der roten Ampel und  wurde angehalten? Wie geht das denn?

Wenn sie beim Stehen an der Ampel aufs Handy geschaut hat, passiert nichts und aus dem Grund hat der Polizist auch gesagt, sie soll es einfach weg packen...

Derzi  28.12.2016, 12:01

Falsch, auch an der Ampel darf man nicht mit dem Handy spielen. 

Dafür muss das Fahrzeug geparkt und der Motor abgestellt sein. An der roten Ampel stehen gilt allerdings nicht als Parken. 

Das war dann einfach ein netter Polizist.

schwarzwaldkarl  28.12.2016, 12:09
@Derzi

"auch an der Ampel darf man nicht mit dem Handy spielen"

vielleicht habe ich eine andere Frage als Du gelesen, denn bei mir stand:

"hat aufs Handy geschaut"

Das geht meines Erachtens ganz leicht und man muss hierbei das Handy überhaupt nicht in die Hand nehmen... ;-) Bei mir stand vom "mit dem Handy spielen" überhaupt nichts...  ;-)

Derzi  28.12.2016, 13:16

die Polizei macht keinen unterschied zwischen draufgucken oder rumspielen. man darf es gar nicht erst in der Hand haben.

schwarzwaldkarl  28.12.2016, 13:31
@Derzi

auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole

Das geht meines Erachtens ganz leicht und man muss hierbei das Handy überhaupt nicht in die Hand nehmen... ;-) 

Dasuuum 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 12:02

Ja denke ich auch da hat sie echt Glück gehabt

Das war eine mündliche Verwarnung, die Sache ist erledigt.

Die Polizei hat kein Verwarngeld oder (wahrscheinlicher) Bussgeld (Anzeige mit nachträglicher Zahlungsaufforderung) erhoben weil,

deine Freundin erstens nicht telefoniert hat während der Fahrt (sondern beim Halt an der Ampel hingeschaut hat)

und es sich eben um eine Frau eben handelt (auch die Polizei trägt nicht die Binde Justitias).

im Ergebnis: alles gut, ihr koennt von dem nicht ausgegebenen Geld Böller für Silvester kaufen

Crack  28.12.2016, 12:23

deine Freundin erstens nicht telefoniert hat während der Fahrt (sondern beim Halt an der Ampel hingeschaut hat)

Wobei das keinen Unterschied macht wenn der Motor läuft.

[aufs Handy geschaut ist hier sicher so auszulegen das es auch in die Hand genommen wurde]

Dasuuum 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 12:04

Also htäte die Polizei in dem Fall direkt ein Bußgeld verhängt? Und hätte sie nicht weiterfahren lassen?

Es hätte ihr nicht geschadet, wenn sie das Bußgeld und die Punkte in Flensburg bekommen hätte. Gerade bei Handynutzung am Steuer sollte die Polizei kein Auge zudrücken, es werden viel zu wenige dieser allgemeingefährlichen Autofahrer erwischt.

Da kommt nichts mehr. Außerdem stand ihr Auto und sie hat nicht telefoniert. Aber als Führerscheininhaber kann in der Regel kein Gespräch so wichtig sein, dass während der Fahrt telefoniert werden müsste. Es könnte dann nämlich das letzte Gespräch im Leben gewesen sein und dies wäre doch schade.

MatthiasHerz  28.12.2016, 13:24

Damit man von außen sieht, dass sie geschaut hat, muss sie es in der Hand gehabt und ins Sichtfeld gehalten haben.

Das ist eine Benutzung und deshalb die mündliche Verwarnung.

Hätte das Mobiltelefon irgendwo herumgelegen und sie nur hingeschaut, wäre der Polizei das nicht aufgefallen.

Repwf  28.12.2016, 12:07

Und selbst wenn sie nicht telefoniert hat - das bedienen bei laufendem Motor ist genauso verboten

insalata2  28.12.2016, 12:11
@Repwf

Habe es so verstanden, dass sie es nicht bedient sondern nur rauf geschaut hat.

Na in dem Fall dürfte sie Glück gehabt haben, wenn sie eine Anzeige schreiben, sagen sie einem dass normalerweise ausdrücklich.

Derzi  28.12.2016, 13:15

nö, im Prinzip liegt dass im ermessen des Polizisten. er kann entweder die Anzeige schreiben, er kann schriftlich oder mundlich verwarnen. ich vermute auch, dass er es bei einer mündlichen Verwarnung belassen hat, weil es an Der roten Ampel war

Dasuuum 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 12:05

Müssen sie dass den in dem Fall machen, also direkt die Strafe verhängen? Sie haben zwar keine Personalien aber das autokennzeichen