Vertragsrecht / Tierrecht Katzenzucht?
Hallo alle zusammen
Wir sind seit 2 Jahren in einem Katzenverein angemeldet und hatten letztes Jahr als Züchter 4 gesunde BKH Kitten mit Vertrag weiterverkauft. Im Vertrag werden die Kitten entweder als Liebhabertier oder Zuchttier erworben. Nun habe ich ein Fall. Eine Familie hat wie im Vertrag unterzeichnet ihre Weibliche Katze bis zum 8.Monat nicht kastriert, da sie meinten die Ärztin würde es bis zum 1. Lj abraten. Alles schön und Gut, haben wir akzeptiert. Nun haben wir seit Monaten von der Familie nichts gehört und über social Media hat uns eine 3. PERSON aufnahmen zugeschickt, wo die Katze trotz keiner Zuchterlaubnis fremdgedeckt wurde und Kitten bekommen hat. Die Familie hat uns blockiert. Im Vertrag ist geschrieben, dass wenn die katze ohne erlaubnis gedeckt oder zur zucht freigesetzt wird das eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Hat jmd solch eine Erfahrung schon gemacht? Gehört dies unter Vertragsrecht oder Zuchtrecht.
Mfg danke für die Hilfen im Voraus
4 Antworten
In der Regel sind solche Verträge hinfällig, der Verkäufer darf nicht über den Einsatz des Tieres entscheiden.
War ggf teurer
War die Katze als Liebhabertier billiger? Dann haben wir schon die Erklärung.
Hallo HarryXXX, ja die Katze war als Liebhaber billiger. Als Zuchtkatze hätte sie laut Vertrag ca 500€ mehr gekostet
Sowas würde ich erst gar nicht machen.
Was genau meinst du mit sowas ?
Preisunterschiede zwischen Zuchttieren und Nicht-Zuchttieren.
Zum einen bin ich der Meinung,dass man das zum Abgabealter gar nicht so genau sagen kann und zum anderen ist ein Pet genauso wertvoll wie ein Zuchttier, denn es hat exakt denselben Aufwand erfordert, es gross zu ziehen. Katzen sind zwar nicht wirklich mein Gebiet, aber ich denke es sollte da keine Unterschiede zwischen Hunden und Katzen geben.
Damit geht man ausserdem noch dem Problem aus dem Weg, es könne jemand ein Tier unter Erweckung falscher Vorstellungen erwerben. Bei seriösen Hundezüchtern lässt ein Interessent sowieso die Hosen runter, so dass man das ganz gut beurteilen kann. Musste ich selbst übrigens auch. Bei meinen Katzen nur bedingt, die sind aus dem Tierschutz bzw selbst gerettet.
Ist sehr anregend was du geschrieben hast. Danke dafür. Werde mal meine Gedanken ändern 👍🏻
Das Tier gehört dem Käufer, und ich schätze mal den Vertrag kann man in die Tonne kloppen, weil er meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar, oder sogar gesetzeswidrig ist.
Mit dem Vertrag hast du als Verkäufer wahrscheinlich alle Besitzrechte an das Tier abgetreten. Demzufolge kannst du auch nicht darüber entscheiden was mit dem Tier passiert.
Es mutet ja auch schon sehr seltsam an, wenn man Tiere verkauft und verbieten will dass diese sich weiter vermehren... Wobei eine Katzenvermehrung in meinen Augen eh Blödsinn ist.
Aber ein Kaufvertrag mit Hindernissen? Glaube ich nicht.
Sowas geht meines Wissens nach nur beim Tierschutzvertrag, wenn man also einen Hund oder eine Katze aus dem Tierschutz übernimmt. Da steht dann aber auch ausdrücklich drin, dass das Tier erst nach Ablauf dieses Vertrages (ein Jahr in der Regel) entgültig in den Besitz des Vertragspartners übergeht.
Wenn du aber in deinem Fall der Meinung bist, dass du da irgendwelche Ansprüche hast, so kannst du sie gerne bei Gericht einklagen...
Danke sehr für Ihre antwort.
Dieser Fall fällt unter Vertragsrecht, denn das Zuchtverbot ist in dem Fall Bestandteil Deiner AGB.
Jedoch solltest Du wissen, dass eine Vertragsstrafe nur sehr schwer durchsetzbar ist.
Sollte der Käufer den Vertrag beispielsweise vor Vertragsunterzeichnung mündlich oder telefonisch mit Dir geschlossen haben wäre das Zuchtverbot unwirksam, da es den Käufer unangemessen benachteiligen würde, weil die Klausel zu einseitig die Interessen nur einer Partei berücksichtigt. Du müsstest also beweisen können, dass Du ausdrücklich schon vorher auf die Klausel in Deinen AGB hingewiesen hast und sie der Käufer auch wirklich verstanden hat. Genaueres sagt § 307 BGB.
Danke sehr für ihre antwort.
Er hatte die Möglich im Vertrag das Tier entweder als Zucht oder Liebhabertier zu kaufen. Da er selber meinte er wurde es für seinen Sohn zum 8. Geburtstag kaufen brauche er nicht 'mehr zu zahlen' da er das Tier vor hat zu kastrieren
Hm,
Ich denke es könnte drauf ankommen wie er seine katzenwelpen nun verkauft, macht er Werbung mit euren katzenverein wo er sich ja beim kauf von ausgeschlossen hat indem er sich gegen das Zuchttier entschieden hat denke ich schon das man was unternehmen kann. An erster Stelle würde ich nun erstmal Kontakt zum Verein aufnehmen ob die Hilfe in den Fall gewähren.
Er macht Werbung auf Kleinanzeigen und auf Instagram. Den stammbaum hat er von mir nicht erhalten und wirbt allerdings die Kitten mit Stammbaum das ist ja Betrug
Aber dann hätte der Käufer doch auch die katze als Zuchttier kaufen können? Es war ja seine entscheidung?