Vertragsinhaber aber nicht Nutzer, welche Rechte habe Ich?
Huhu, 2012 schloss Ich für meinen damaligen Partner einen Handyvertrag ab. War ne blöde Idee, ich weiß! Als wir uns trennten ließ ich beim Anbieter alles auf meinen Ex Überschreiben. Einzig und allein der Inhaber konnte nicht geändert werden. Nun flatterte eine dicke Rechnung vom Inkasso hier rein. Muss Ich das nun zahlen? Rein theoretisch können die doch sehen, dass er sonst die Rechnung zahlt und auch sonstigen Kram damit zu tun hat. Ich wollte den Vertrag 2014 schon kündigen, da er mir aber keinerlei Zugangsdaten oder Kundennummer gab, ginge dies nicht. Er weigert sich bisher die Summe zu zahlen. Ich denke ich werde es zahlen müssen aber kann Ich rechtlich irgendwas machen? Es kann doch nicht sein dass er mir die Daten verschweigt und Ich nun die dumme bin. Er hat einen sehr guten Job/verdienst wärend ich hier mit einem Kleinkind und 450€ Job sitze. :/ Danke für eure Hilfe
5 Antworten
Das wirst du, abzüglich der Inkassogebühren, bezahlen müssen. Du als Vertragspartner haftest und diese Pflicht kannst du nicht einfach abtreten
Für eine Kündigung brauchst du keine Kundennummer und auch keine Zugangsdaten.
Die Antwort auf deine Frage steht und fällt mit einem Detail:
Als wir uns trennten ließ ich beim Anbieter alles auf meinen Ex Überschreiben
Hast du irgendetwas davon schriftlich? Eine Bestätigung des Anbieters, dass er die Vertragsumschreibung akzeptiert hat?
Wenn ja, dann bist du definitiv nicht mehr verantwortlich. Dann gab es eine sogenannte Vertragsübernahme. Das BGB nennt es glaube ich sogar eher eine Schuldübernahme (ggf. mal googlen). Der neue Schuldner (Ex) übernimmt die Schulden des ursprünglichen Schuldners (Du). Dem muss der Gläubiger zustimmen. Ab da ist der alte Schuldner aus dem Spiel bzw. muss nur noch für Schulden haften die bis zur Schuldübernahme angefallen sind, nicht mehr für die danach entstandenen.
Ob irgendwo in den Unterlagen der Name geändert wurde oder nicht, interessiert bei der Beurteilung überhaupt nicht mehr.
Falls das Mobilfunkunternehmen damals aber nicht zugestimmt hat und du nur einseitig einen Brief hingeschickt hast, der ignoriert wurde, dann musst du als Inhaber bezahlen. Du kannst zwar das Handy sofort sperren und vom Ex alles einklagen, aber gegenüber dem Unternehmen bist du in der Haftung.
Nun flatterte eine dicke Rechnung vom Inkasso hier rein. Muss Ich das nun zahlen?
Kommt drauf an.
Die Inkassokosten nicht, da diese nicht durchsetzbar sind.
Die Hauptforderung so sie denn berechtigt ist ist ggf. zu zahlen, sofern du die Rechnungen bekommen hattest, welche du hättest beanstanden können.
Als Vertragsnehmer hast du alle Rechte und Pflichten am Vertrag gegenüber dem Mobilfunkanbieter.
Also kannst auch nur du den Vertrag kündigen. Warum du das nicht schon längst getan hast, ist mir schleierhaft.
Ich denke ich werde es zahlen müssen aber kann Ich rechtlich irgendwas machen?
Du kannst die Kosten bei ihm einklagen.
wenn der typ uneinsichtig bleibt, drohe ihm mit einer anzeige bei der polizei wegen betruges. der netzbetreiber hat ja deine daten und mit deinem personalausweis gehst du in den handyladen und lässt dir die fehlenden daten nach hause schicken ggf. einen onlinezugang neu einrichten, lass die karte sperren, ggf. als gestohlen melden, da sein verhalten einfacher diebstahl ist.
alle anfallenden kosten musst du erst mal vorstrecken und kannst sie ggf. auf dem klageweg zurückerhalten.
wenn ich dir mein auto überlasse und du stellst mir einen schrotthaufen vor die tür ohne mich darüber zu informieren, ist das bestimmt keine ordnungswidrigkeit.
Was ist denn das für ein blödsinniger Vergleich? Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun
Genau den gleichen Fehler hab ich hinter mir .....
Geh in den Laden in dem du den Vertrag abgeschlossen hast , mit Ausweis. Die Handynummer wirst du ja sicher haben .
Erklär die Situation , lass die Nummer sperren !
Die Rechnung wirst du bezahlen müssen , schließlich läuft der Vertrag auf dich .
Wo siehst du hier den Betrug oder den Diebstahl?
Fragesteller hat den Handyvertrag zur Nutzung überlassen.