Dürfen Eltern für volljährige Kinder Verträge abschließen?
Hallo zusammen! Ich habe morgen einen Termin mit dem Herren, der sich um meinen Bausparvertrag kümmert. Ich habe zwei Verträge, einen haben meine Eltern abgeschlossen, als ich eingeschult wurde. Das ist auch alles in Ordnung. Nun ist es aber so, dass der zweite Vertrag (irgendwas mit Wohnriester oder son Quatsch) von meinem Vater abgeschlossen wurde, aber auf meinem Namen, obwohl ich zu dem Zeitpunkt schon 25 Jahre alt war (und gerade im Ausland unterwegs, habe es gar nicht so mitbekommen, was da ablief). Jetzt frage ich mich natürlich, ob das rechtens ist so. Die Beiträge werden zwar jeden Monat vom Konto meiner Eltern eingezahlt, aber das kann's doch trotzdem nicht sein. In meinen Augen hätte dieser Vertrag so niemals zustande kommen können und ist zurückzuführen auf meinen Vater, der sich da nen Fauxpas erlaubt hat, und einen Vertreter, der seinen Job fahrlässig erledigt. Oder weiß da jemand mehr?
9 Antworten
Es ist möglich Lebensversicherungen oder Konten einzurichten, für die ein anderer Begünstigter ist, solange demjenigen keine Kosten entstehen, nur Geld bei raus kommt. Wird oft aus Steuergründen für die eigenen Kinder getan.
Das geht sogar für die Ehefrau. Hat mein Erzeuger mit meiner Mutter auch gemacht (allerdings hat sie das Geld nie zu Gesicht bekommen)
dann hat sie da auch mit unterschrieben. oder die bank war da zu nachlässig. nicht alles was irgendwie geht ist rechtlich auch zulässig.
bekannte von mir haben zwillinge, die man kaum unterscheiden kann. als einer seinen führerschein los war sind sie halt mit einem gefahren. das geht auch da sie keienr unterscheiden kann. zulässig war es trotzdem nicht.
Hier gibt es mehrere möglichkeiten. Entweder hat der vater die verträge auf sich abgeschlossen dich allerdings als begünstigsten eingetragen oder du hast ihm eine vollmacht für verträge gegben.
Ich glaube nicht, dass der Vertrag auf deinen Namen abgeschlossen wurde, sondern dass er auf den Namen deines Vaters abgeschlossen wurde und dass du als Begünstigter eingesetzt wurdest. Vertrag zu Gunsten Dritter wird das genannt. Ansonsten lass dir beraten, was du tun kannst.
Hallo,
was soll da fahrlässig sein? Du bist im Recht mit Deiner Vermutung wenn der Vertrag auf Deinen Namen läuft und die Gebühren von Deinem Konto abgehen würden. Nun bist Du aber quasi Begünstigter in einem Vertrag, die Kosten trägt Dein Vater. Damit ist daran nichts zu beanstanden.
XY könnte ja auch eine Lebensversicherung machen und Dich als Begünstigten eintragen, so lange er die Beiträge bezahlt.
Ich kenne mich da nicht aus, aber ich denke die Eltern dürfen nur für dich einen Vertrag (auf deinen Namen) abschließen, wenn du dich damit ausdrücklich einverstanden erklärst. Eigentlich müsstest du dann auch noch selber unterschreiben.
Es kann sein, das für manche Verträge der Vertragspartner zur Sicherheit die Eltern mit in den Vertrag nimmt (z.B. Mietvertrag), aber alleine dürfte das nicht gehen denke ich.
Natürlich ist es aber möglich das deine Eltern einen Vertrag abschließen der dich zum Begünstigten macht.
für eigenen kinder geht das ja auch. aber nicht wenn sie volljährig sind