Vertrag zur Nichtanerkennung der Vaterschaft
Nun ja das ist etwas verrückt. Mein bester Freund hatte 8 Jahre lang eine Beziehung. Die beiden haben sich getrennt, allerdings kurz vorher nocheinmal Geschlechtsverkehr gehabt. Angeblich habe bei ihr die Pille versagt (ich denke sie wollte das Kind, um ihn zurückzubekommen) und jetzte will sie das Kind unbedingt behalten. Beide hatten vor einigen Tagen ein Gespräch in dem er ihr nochmal klar machen wollte, dass eine kaputte Beziehung auf dem Rücken eines Kindes nochmla neu aufzubauen völlig falsch sei und das Kind leiden würde. Er will defintiv nicht zu ihr zurück. Sie war da relativ uneinsichtig. Er hat zu ihr zurückzukommen und wenn das Kind leidet sei es nur seine Schuld, da er nicht da ist. Das Gespräch lief im Grunde darauf hinaus, dass sie das Kind bekommen will egal mit welchen Folgen und ihm quasi, wenn er nicht zuückkommen will auch gerne von seinen Vaterrechten befreien will (kein Unterhalt, er muss die Vaterschaft nicht anerkennen). Das hier in jedem Fall nicht zum Wohle des Kindes gehandelt wird brauchen wir hier gar nicht zu diskutieren. Es ist klar der falsche Weg einen Mann an sich zu binden. Er würde auch für das Kind da sein, wenn es auf der Welt ist, nur sie will er nicht unterstützen (vorallem nicht während der Schwangerschaft). Meine Frage ist das rechtlich überhaupt erlaubt, dass sie ihn von allen Pflichten befreit? Kann man sowas wirklich Vertraglich festhalten? Ich befrüchte, dass sie das nur gesagt hat, weil sie immer noch hofft er kommt zurück. Falls nicht denke ich die Schlacht wird erst beginnen und auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Zumal noch schwerwiegend hinzukommt, dass er seit kurzem wieder eine feste Partnerin hat und sie das noch gar nicht weiß.
7 Antworten
Zwar kann sie selbst erklären, daß sie die Vaterschaft nicht feststellen lassen wird. Allerdings hat das Kind ein eigenes Antragsrecht zur Feststellung der Vaterschaft. Und wenn die festgestellt ist, dann kan das Kind auch Unterhalt fordern. Auf Kindesunterhalt kann für die Zukunft nämlich nicht wirksam verzichtet werden. http://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html
hallo Sanna, du kannst dich auf folgendes Szenario einstellen: erst die Schwangerschaft um eine Beziehung zu erzwingen, dann Riesengeschrei und verletzter Stolz wenn man das nicht geschafft hat. Anschliessend Unterhaltsforderungen, es geht hier nicht um mich sondern nur um das Kleine....und so weiter. Es ist völlig egal was vorher vereinbart wurde, es wird das maximal Mögliche gefordert. Dann wird das Kind als Druckmittel genutzt um die Neue Beziehung zu stören, dem Vater wird das Kind immer dann aufs Auge gedrückt oder vorenthalten wenn es gerade passt. An deiner Stelle würde ich nichts glauben, nichts kommentieren und mich aus dieser Geschichte soweit wie möglich raushalten, da kannst du nur verlieren.
Meine Frage ist das rechtlich überhaupt erlaubt, dass sie ihn von allen Pflichten befreit? Kann man sowas wirklich Vertraglich festhalten?
Nein, ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig und somit nichtig!
daran ist nichts verrückt. er hatte sex mit der ex und hat nicht verhütet. also ist es seine schuld, wenn er nun ungewollt vater wird. er will sich nun aus der verantwortung stehlen und die ex überreden abzutreiben. das ist einfach nur verlogen und niederträchtig. es gibt keine verträge die ihn aus vaterschaft und unterhalt heraushalten können. sie sind alle sittenwidrig und dadurch von vornherein nichtig. sie kann die vaterschaft verweigern, dadurch bekommt sie aber auch keinen unterhalt. er könnte dann nur die vaterschaft einklagen. wenn sie aber den normalen weg einschlägt, dann wird er aufgefordert zur vaterschaftsanerkennung und dann ist er verpflichtet für mutter und kind unterhalt zu zahlen. er ist verpflichtet anteilig, hälftig oder ganz die erstausstattung des babys zu zahlen. zahlt er nicht, kann sie jede kleinigkeit einklagen. unter umständen bekommt sie dann die erstausstattung von der arge und von der bundesstiftung mutter und kind. an diese darf er dann die kosten zurückübertragen. der mutter ist er zu unterhalt verpflichtet ab 8 wochen vor der geburt bis mind. zum dritten geburtstag des kindes. macht es besondere betreuung notwendig, kann sich dies jahre weiter ziehen.
ob er eine neue partnerin hat, ist uninteressant. diese neue frau geht dieses neue kind garnix an. was ist daran nun schwerwiegend. zeugt nur vom charakter des typen. er scheint gerne mit mehreren frauen rumzupoppen und sich dann wundern das dabei kinder entstehen. vielleicht sollte er erwachsen werden und sich über verhütung aufklären lassen. auch dazu kann er profamilia aufsuchen
timbatal, die sachlichen Dinge, die du erwähnst sind ja alle korrekt.
Nur warum musst du dich denn immer als Oberrichter aufspielen und über Leute urteilen, deren Leben und deren Geschichte du gar nicht kennst?
Das gehört hier, wo vor allem nach den rechtlichen Grundlagen gefragt wird, einfach nicht hin!
och doch, genau davon war die rede. immerhin hat er ihr doch erklärt, dass dieses kind zu leiden hätte, da sie nicht mehr zusammen wären. wie auch immer. er muss zahlen, er hat das recht auf umgang, so nix gegen ihn vorliegt.
@eifel: besser richtige fakten, als falsche oder?
das ist deine Interpretation bezüglich der Abtreibung. Er hat nicht gesagt, dass das Kind zu leiden hätte, weil sie nicht mehr zusammen sind, sondern dass es zu leiden hätte, wenn sie nur wegen des Kindes wieder zusammenkämen. Das ist etwas völlig anderes und da hat er auch recht. Natürlich muss er zahlen, will er ja auch, das hat ja niemand bestritten. Warum schiebst du den schwarzen Peter eigentlich hier grundsätzlich dem Mann zu? Es ist sein gutes Recht sich von der Frau zu trennen, zumal er ja zu dem Kind steht.
Ehrlich gesagt, frage ich mich, ob sie wirklich schwanger ist....wäre nicht das erste Mal, dass jemand diesen Trick anwendet. Im Falle einer Schwangerschaft: Nein, sie kann nicht für ihr Kind auf Kindesunterhalt verzichten! Der Unterhalt steht dem Kind zu und nicht ihr.
Doch sie ist definitiv schwanger. Er war deswegen extra beim Frauenartzt mit dabei. Kalr will er auch zahlen. Sie will da einfach radikal entscheiden, dass er entweder zu ihr zurückkommt oder keine Rechte am Kind hat, sie aber auch sein Geld nicht möchte. Bei seinem Glück wird sich das ändern, wenn sie noch erfährt, dass er eine neue Partnerin hat. Ich habe die Befürchtung, dass er dann zahlen darf und sie mit allen Mitteln versucht, dass er das Kind nciht sehen darf. Ich finde das furchtbar. das arme Kind
die frau ist schon zu bedauern. das beste was ihr passieren kann ist das der typ ins nirvana verschwindet. wer bist du eigentlich?
seine beste Freundin und cousine :-/. mir tut das Kind halt so unendlich leid. Ich kann wohl nur hoffen, dass sich beide noch eing werden
@timbatal
Wo leben wir denn?
Eine Frau ist schwanger geworden, wie es dazu kam, möchte ich hier nicht weiter erläutern, da man nicht weis ob Absicht dahinter stand oder nicht.
Jetzt sagt die werdende Mutter: "Entweder du kommst zu mir zurück oder du wirst dein Kind nie kennenlernen!" oder ähnliches.
Der Vater will sich aber um das Kind kümmern, da es seine Pflicht und sein Recht und vor allem auch das des Kindes ist. Und du schreibst nun:
das beste was ihr passieren kann ist das der typ ins nirvana verschwindet
Mann-o-mann, ich frage mich wirklcih, was dir im Leben zugestossen ist!
Hier gehts erstmal nicht um die Interessen von Vater und Mutter, sondern an oberster Stelle um die des Kindes!!
sanna, warum ist das kind zu bedauern? weil es so einen niederträchtigen waschlappen zum vater hat. das stimmt.
doch eifel, es geht zwar auch um das kind. aber es geht auch um die interessen der mutter. immerhin, will vati ja mutti überreden kein kind zu bekommen. toller typ oder?
ich hab nichts davon gelesen, dass er sie überreden will, kein Kind zu bekommen, nur dass sie gesagt hat, dass sie das Kind bekommen will. Das ist ihr gutes Recht.
immerhin, will vati ja mutti überreden kein kind zu bekommen.
Wo steht das????
Selbst wenn es so wäre, was wäre daran so schlimm. Wo ist das Problem, wenn der zuzkünftige Vater sagt, dass er es nicht gut findet, dass ein Kind ohne intakte Beziehung zur Welt kommt etc.
Er will sich doch um das Kind kümmern, wenn es geboren wird, das zählt!
--
Würdest du die Mutter genauso verurteilen, wenn der Vater sagen würde, dass er das Kind gerne hätte, die Mutter aber abtreiben möchte? Oder misst du hier mit zweierlei Maß?
Hallo? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil........die Mutter des Kindes will auf Kindesunterhalt verzichten....er würde fürs Kind zahlen. Von Abtreibung war doch gar nicht die Rede!