Vertrag zulässig ohne Preisangabe?
Hallo zusammen, letztes Mal habt ihr mir so gut geholfen, ich hoffe ihr könnt auch meinem Bekannten weiterhelfen:
Er hat Mitte April wohl auf der Straße ein Zeitschriften-Abonnement abgeschlossen. Nach vier Wochen bekam er eine Bestätigung des Abonnements, mit der Bitte, die erste Überweisung für das erste halbe Jahr zu tätigen. Daraufhin war er erstmal geschockt und hat dann recherchiert, wie teuer das Abonnement ist. Denn die Zeitung erscheint wohl zweimal in der Woche, montags und mittwochs/donnerstags(?).
Das ist ihm zu teuer, ihm war nicht klar, daß die Zeitung zweimal in der Woche kommt, Preis war ihm auch nicht klar. Für Widerruf war es natürlich zu spät (14 Tage). Jetzt hofft er auf Folgendes: Preis ist auf der Abonnementbestellung weder für eine Zeitung, noch der Jahrespreis für ein Abo angegeben.
Ist das überhaupt zuässig? Und es ist kein Kreuzchen gemacht worden, heißt: Auf dem Wisch sind mehrere Zeitschriften abgebildet, neben diesen ein Kreis zum Ankreuzen. Für die Zeitschrift gab es keine Abbildung, nur ein leeres Zeitschriftenbild, wo der Name der Zeitschrift vom Vermittler reingeschrieben wurde, der Kreis (wie bei den anderen Zeitschriftenabb.) daneben wurde nicht angekreuzt. Mein Bekannter hofft, daß es nicht zuässig und der Vertrag nichtig damit ist!
Stimmt das? Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Hallo Leela86
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, das der Vertrag teoretisch nichtig ist.
Als ich damals in der selben Situation war wurde mir folgendes geraten:
Sofort ein Schreiben aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag unter falschen Vorraussetzungen zustande gekommen ist.
Sollte in dem Schreiben stehen, dass er unter diesen Vorraussetzungen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück tritt!
Sollte er eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, sollte er diese sofort wiederrufen und evtl. schon abgebuchte Beträge wieder zurück buchen lassen!!
Sollte in dem Schreiben stehen, dass wenn die Firma dennoch Zeitschriften liefert und oder Beträge abbucht, er sich vorbehält, dass er rechtliche Schritten gegen die Frma einleiten würde.
Diese Schritte haben mir damals auch geholfen, ohne großartige Diskusionen. Notfals kann er sich aber auch eine kostenlose Rechtsauskunft bei einem Anwalt holen.
Hoffe konnte Dir und deinem Bekannten helfen Viel Glück Angy275
Hallo Angy275,
vielen lieben Dank für die Antwort, habe Deinen Rat meinem Bekannten geschrieben und er wird es so machen, wie Du es vorgeschlagen hast. Nochmals Danke! Leela86
Was hat er denn unterschrieben? davon sollte er eine Durchschrift bzw Kopie gekriegt haben... stimmt die nicht überein mit dem jetzigen Vertrag, dann ist dieser schonmal nicht rechtskräftig.
Mal davon ab würde ich einfach mal bei der Servienummer anrufen und denen mitteilen, dass du kündigen möchtest. Meist geht das relativ anstandslos, weil die wissen, was die fürn Schmarrn machen, ansonsten einfach mal mit rechtlichen Schritten drohen ;)
Der Wisch stimmt schon mit dem überein, was er damals unterschrieben hat. Aber es steht eben kein Preis für das abonnement drauf und auch nicht, dass die zeitung zweimal wöchentlich erscheint. er ist eben der Meinung, dass ohne Preisangabe nichts geht, bzw. ja auch nicht eindeutig ist, dass er eine Zeitschrift bestellt hat, da kein Kreuzchen erfolgt ist!
Jeder Vertrag ist widerrufbar.
Warum ist sie abgelaufen? weil der Bestätigungsbrief so spät kam?! Die Widerrufszeit gilt natürlich nach Vertragsbestätigung, sonst wär sie sinnlos ;)
Nein, weil er zu dem zeitpunkt auf einer 4 - wöchigen Fortbildung war und die Widerrufsfrist auch auf den Bestätigungsbrief definitiv seitdem abgelaufen ist. Deshalb klammert er sich ja so an die beiden Punkte;-)
Aber die Widerrufszeit ist ja längst abgelaufen, wie oben steht!