ADAC Mitgliedschaft und Verkehrs-Rechtsschutz kündigen

4 Antworten

Das sind zwei rechtlich unabhängige Verträge. Sie müssen einzeln gekündigt werden. falls sie nicht gleichzeitig abgeschlossen wurden, haben sie wahrscheinlich auch unterschiedliche Kündigungsfristen.

Hallo, vielen Dank für alle Antworten! Haben dann wirklich beides in einem Text gekündigt und es klappte auch. Die Bestätigung vom ADAC kam gestern. Karte wurde allerdings doch mitgeschickt, da ich meinen Herrn Vater nicht vom Gegenteil überzeugen konnte. Aber auch egal, der ADAC hat sie nicht wieder zurück geschickt und somit halt die Entsorgung übernommen. ;)

Da die ADAC-Mitgliedschaft die ADAC-Rechtsschutzversicherung erst ermöglicht, reicht  der von Ihnen vorgeschlagene Kündigungstext.

Die Rücksendung der Mitgliedskarte ist nicht notwendig.

der Satz, den Du da schreibst, der tut´s.


Karte muss nicht mitgeschickt werden.