ADAC Mitgliedschaft und Verkehrs-Rechtsschutz kündigen
Hallo, mein Vater möchte seine ADAC-Mitgliedschaft und zusätzlich abgeschlossenen ADAC Verkehrs-Rechtsschutz kündigen. Muss er die Mitgliedskarte bei der Kündigung mitschicken (ich meine nein, aber ich schätze, im Zweifelsfall schadet es auch nicht, wenn er sie einfach mitschickt) und worum es mir eigentlich geht: Muss er die Kündigungen extra schreiben? Also einmal ein Schrieb für die Mitgliedschaft und dann noch mal extra für den Rechtsschutz, oder kann er das auch in einem machen? Also z.B.:"Hiermit kündige ich meine oben genannte ADAC Mitgliedschaft, inkl.Verkehrs-Rechtsschutz fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt"?
4 Antworten
Das sind zwei rechtlich unabhängige Verträge. Sie müssen einzeln gekündigt werden. falls sie nicht gleichzeitig abgeschlossen wurden, haben sie wahrscheinlich auch unterschiedliche Kündigungsfristen.
Hallo, vielen Dank für alle Antworten! Haben dann wirklich beides in einem Text gekündigt und es klappte auch. Die Bestätigung vom ADAC kam gestern. Karte wurde allerdings doch mitgeschickt, da ich meinen Herrn Vater nicht vom Gegenteil überzeugen konnte. Aber auch egal, der ADAC hat sie nicht wieder zurück geschickt und somit halt die Entsorgung übernommen. ;)
Da die ADAC-Mitgliedschaft die ADAC-Rechtsschutzversicherung erst ermöglicht, reicht der von Ihnen vorgeschlagene Kündigungstext.
Die Rücksendung der Mitgliedskarte ist nicht notwendig.
der Satz, den Du da schreibst, der tut´s.
Karte muss nicht mitgeschickt werden.