Kann man Suizid aufgrund von Mobbing als Mord ansehen?
Hallo,
Wir haben in der Schule zurzeit eine Projektwoche zum Thema Mobbing, deswegen habe ich mich ein wenig intensiver mit diesem Thema beschäftigt und bin auf folgende Frage gekommen: Kann ein Mobber wegen Mord verurteilt werden, wenn man Zeugen hat, die bestätigen können, dass der Mobber von langer Hand geplant hat, sein Opfer zum Suizid zu bewegen?
Meine Überlegung ist: Man könnte das Mobbing doch als eine Art "Tatwerkzeug" ansehen. Anstatt mit Gift oder einer Waffe, versucht der Täter sein Ziel durch psychische Gewalt zu erreichen. (?)
Zweiter Teil der Frage: Wenn man keinen Vorsatz nachweisen kann, könnte man dann nicht davon ausgehen, dass der Mobber den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat?
Die Überlegung hierbei ist: Es ist hinreichend bekannt, dass Mobbing unter Umständen zu Suizid führen kann, der Mobber war sich also der möglichen Konsequenzen seines Handelns bewusst. (?)
9 Antworten
Ich kenne mich da nicht genau aus, aber ich vermute mal, dass das nicht als Mord gilt. Mord ist es, wenn eine Person eine andere Person mit einer Waffe oder anderen Gegenständen tötet. Man wird bestimmt wegen dem Mobbing bestraft, wie genau, hängt vom Gerichtsverfahren ab.
Nein kann es nicht nach deuschem recht spricht man von einem Mord wenn der Täter vorsätzlich, mit einem niederen Beweggrund zb. Gier jemanden Tötet. Ich bezweifle das man ihn noch nicht einmal wegen Totschlag anzeigen kann. Da er ja den Tod nicht direkt sondern eher indirekt herbei geführt hat. Aber vielecht kann man ihn wegen Psychischen Terrors dran kriegen wenn es dafür einen Straftat Bestand gibt.
Nein, eine Verurteilung nach § 3211 StGB ist nicht möglich. Es fehlt die direkte Einwirkung (einen Menschen tötet) auf das Opfer.
Schon alleine der erforderliche Vorsatz dürfte nicht zu beweisen sein.
Nein das ist kein Mord. Juristisch gesehen gehört zu Mord das aktive Töten einer Person, welches im voraus geplant wurde.
Auch nicht bei mittelbarer Täterschaft?
Schau dir mal den sog. Siriusfall an, der trifft einigermaßen dein Thema.
Eine mittelbare Tötung ist an sich möglich; kann man aber nicht vorschnell annehmen.
Im Übrigen kann man natürlich wunderbar über eine Strafbarkeit bewusster psychischer Schädigungen oder auch die Verwerflichkeit der vielleicht vorhandenen Tötungsabsicht diskutieren.
Freue mich wie immer über Nachfragen.