Ist mehrfache Aufforderung zum Versicherungsbetrug strafbar?

5 Antworten

Es handelt sich dabei zur Anstiftung einer Straftat nach §26 des Strafgesetzbuch.

http://dejure.org/gesetze/StGB/26.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/159.html

Also hier ein ganz klares ja, er macht sich damit strafbar. Du würdest dich im Übrigen auch damit strafbar machen, dieser Forderung nachzukommen. 

AlexandraH1980 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 20:20

Das habe ich nicht vor

§26 StGB :

"Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen
anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt
hat."

Ich lese das (als Nichtjurist) so, daß er sich erst strafbar macht, wenn Du seiner Aufforderung nachkommst und tatsächlich Versicherungsbetrug begehst.

Wie auch immer, ich würde diesem Ansinnen keinesfalls nachkommen. Leider betrachten viele (kleineren) Versicherungsbetrug als eine Art Kavaliersdelikt ("Ich hab ohnehin schon so viel eingezahlt", "Die können das eh nicht kontrollieren", "Das macht doch jeder" etc. etc.. )

Tatsächlich zahlen alle ehrlichen Versicherten den Schaden am Ende. Darüber hinaus ist und bleibt es Betrug und ist strafbar. 

Du kannst zur Polizei gehen und anzeige machen zu Anstiftung zum betrug

Lass die Finger weg das ist schon nötigung und erpressung, vor allem wenn du mal damit anfängst gibt es kein Zurück, auch bist du erpressbar angreifbar..

Ausserdem wenn du das Haus verkauft hat , ist es ja wohl sein Bier wenn er auf einmal ein Problem da die Versicherung auf Ihn ja erstmal übergeht  .

ist schon was wahres dran an dem Spruch mit Freunden / kollegen iß und lach aber nie mit ihnen geschäft mach.....   bin da auch schon ein paar mal auf die Nase gefallen