Ist mehrfache Aufforderung zum Versicherungsbetrug strafbar?
Ist es bereits eine Straftat wenn jemand mich mehrfach zu falschen Angaben bei meiner Gebäudeversicherung auffordert? Hintergrund: Ich habe einem Arbeitskollegen und Bekannten mein Haus verkauft. Bei Renovierungsarbeiten hat dieser einen alten Schaden im Bad festgestellt. Ich habe meine Gebäudeversicherung informiert. Die haben den Schaden geprüft und es konnte weder Feuchtigkeit noch Schimmel festgestellt werden. Nun möchte er dass ich falsche Angaben bei meiner Versicherung mache, also dass ich sage meine Waschmaschine sei kaputtgegangen, obwohl das nicht stimmt, damit er Geld von meiner Versicherung für die Renovierung bekommt. Ich muss dazu sagen ich habe nur kurze Zeit darin gewohnt. Macht sich der besagte Kollege schon jetzt strafbar, weil er mich in mehreren SMS dazu auffordert, meine Angaben bei der Versicherung so zu ändern, damit sie den Schaden übernimmt? Ist das versuchte Anstiftung zu einer Straftat? Danke schon mal für konstruktive antworten. Gruss Thomas
5 Antworten
Es handelt sich dabei zur Anstiftung einer Straftat nach §26 des Strafgesetzbuch.
http://dejure.org/gesetze/StGB/26.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/159.html
Also hier ein ganz klares ja, er macht sich damit strafbar. Du würdest dich im Übrigen auch damit strafbar machen, dieser Forderung nachzukommen.
Das habe ich nicht vor
§26 StGB :
"Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen
anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt
hat."
Ich lese das (als Nichtjurist) so, daß er sich erst strafbar macht, wenn Du seiner Aufforderung nachkommst und tatsächlich Versicherungsbetrug begehst.
Wie auch immer, ich würde diesem Ansinnen keinesfalls nachkommen. Leider betrachten viele (kleineren) Versicherungsbetrug als eine Art Kavaliersdelikt ("Ich hab ohnehin schon so viel eingezahlt", "Die können das eh nicht kontrollieren", "Das macht doch jeder" etc. etc.. )
Tatsächlich zahlen alle ehrlichen Versicherten den Schaden am Ende. Darüber hinaus ist und bleibt es Betrug und ist strafbar.
Ja ist es,er macht sich damit auch strafbar.
Du kannst zur Polizei gehen und anzeige machen zu Anstiftung zum betrug
Lass die Finger weg das ist schon nötigung und erpressung, vor allem wenn du mal damit anfängst gibt es kein Zurück, auch bist du erpressbar angreifbar..
Ausserdem wenn du das Haus verkauft hat , ist es ja wohl sein Bier wenn er auf einmal ein Problem da die Versicherung auf Ihn ja erstmal übergeht .
ist schon was wahres dran an dem Spruch mit Freunden / kollegen iß und lach aber nie mit ihnen geschäft mach..... bin da auch schon ein paar mal auf die Nase gefallen
Auch wenn der Angestiftete die Tat garnicht begeht? So lese ich das nicht. Ich hab aber von Jura keine Ahnung...