Versicherungswechsel beim StVA /Zulassungsstelle melden?
hallo, ich habe die kfz- versicherung für unseren zweitwagen zum 22.01.2011 gewechselt. muß ich dieses nun der zulassungsstelle beim örtl. Straßenverkehrsamt melden ?? ich hab im internet bei den versicherungen gelesen, daß bei einem wechsel zum 01.01. die versicherung alles melden würde...?? seit wann muss man denn den wechsel der kfz.vers überhaubt melden ??? oder hab ich da was falsch verstanden ???
gruß Ingo
5 Antworten
Die Zulassungsstellen bkommen von den Versicherern immer eine Meldung, wenn der Versicherungsschutz endet. Dann sollte zeitnah eine Information über bestehenden Versicherungsschutz dort eingehen. Viele Versicherer übernehmen dies als Service für ihre Kunden, speziell bei einem Versichererwechsel zum 01.01. eines Jahres. Du solltest Dich bei Deinem neuen Versicherer danach erkundigen. Falls der das nicht tut, lässt Du Dir eine eVB-Nummer geben und übermittelst diese an die Zulassungsstelle - mehr ist nicht zu tun.
Der letzte Teil ist falsch: Als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungssstelle: die neue Versicherung muss eine evB zur Übermittlung schicken. Eine evB zum Abruf darf die Zulassungsbehörde nicht annehmen.
Hallo jarro,
wenn du einen Antrag auf "Versichererwechsel" (gleiches Fahrzeug- neuer Versicherer) stellst, übermittelt die neue Versicherung automatisch die EVB an die Zulassungsstelle. Sie heißt daher offiziell auch "EVB zur Übermittlung".
Deine alte Versicherung hat nach Ende des Vertrags ihre EVB zurückgefordert. Vermutlich hat deine neue Versicherung aber bisher, aus welchen Gründen auch immer, keine neue EVB übermittelt.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Die EVB-Nummer ist die
Bestätigung für das Straßenverkehrsamt, dass diese Pflicht tatsächlich
eingehalten wird.
Es gibt jetzt zumindest aus Sicht der Zulassungsstelle ein Fahrzeug, welches zwar angemeldet aber nicht versichert ist.
Du hast nun ein paar Tage Zeit bekommen, eine neue Versicherung nachzuweisen. Rufe am besten sofort bei deinem neuen Anbieter an und bitte darum, eine EVB zu übermitteln.
Nur der Vollständigkeit halber:
Eine andere Art EVB-Nummer, die "EVB zum Abruf", bekommst du vom Versicherer ausgehändigt, wenn du z.B. ein neues Fahrzeug anmeldest (Neuantrag, Fahrzeugwechsel) oder ein Fahrzeug ummeldest (z.B. bei einem Umzug) . Diese Art der EVB ist bei einem Versichererwechsel ungültig.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Lydia vom DEVK-Team
Normalerweise meldet der neue Versicherer der Zulassungsstelle den Wechsel.
Der Alte Versicherer meldet der Zulassungsstelle dass der Versicherungsschutz nicht mehr weiter besteht. Wenn der neue Versicherer versäumt sich "anzumelden", dann wird die Zulassungsstelle ein Schreiben zuschicken dass man die Nummernschilder vorbeibringen muss um die Plakette zu entfernen. Reagiert man nicht, sucht einen das Ordnungsamt persönlich auf. Schickt man die weg oder ist nicht anzutreffen, suchen die das Fahrzeug und kratzen die Plakette ab.
Solange man also nicht Post von der Zulassungsstelle bekommt, dann ist alles normal gelaufen und der Wechsel hat reibungslos geklappt.
Am besten frag bei Deiner neuen Versicherung nach. Normalerweise melden die das automatisch, aber mir ist es schon passiert, dass das Straßenverkehrsamt mir das Auto stillgelegt hat, qweil es angeblich nicht versichert wäre. Nach einem Wechsel ist die Meldung unterblieben, und so kam der Irrtum ins Land.
mir wäre nicht bekannt das man den versicherungswechsel jemals der zulassungsstelle melden muss, das machen immer die versicherer