KfZ-Versicherug hat vergessen mich bei der Zulassungsbehörde anzumelden, wer trägt Gebühren?

3 Antworten

Nicht deine Versicherung hat etwas vergessen, sondern Du!

Deine neue Versicherung hatte dir eine Doppelkarte schicken müssen, damit dein Auto auch weiterhin Versicherungsschutz genießt.

Wenn Du jetzt einen Unfall baust besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz.

Das wird dann recht teuer!

schleudermaxe  11.03.2017, 13:50

... wo steht das, daß eine Versicherung bei einem zugelassenen Fahrzeug dem VN etwas schicken muß?

Sie muß der Zulassungsstelle etwas übermtteln, so jedenfalls hier bei uns auf dem Land.

agentharibo  11.03.2017, 13:52
@schleudermaxe

wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

NadineBechtelt 
Beitragsersteller
 11.03.2017, 13:30

Ich bin ja versichert und habe auch vor kurzem erst den kompletten Versicherungsbetrag gezahlt fürs ganze Jahr.

Meine neue Versicherung sagte mir, dass sie die eVB an die Zulassungsbehörde senden, somit war von meiner Seite aus nichts mehr zu tun. Aber genau DAS hat die Versicherung vergessen...

agentharibo  11.03.2017, 13:38
@NadineBechtelt

Deine alte Versicherung hat das Fahrzeug abgemeldet!

Damit endet automatisch der Versicherungsschutz zum 31.12.!

Hat die neue Versicherung die Übernahme nicht an die Zulassungsstelle weitergeleitet, bist Du damit nicht versichert!

Eine Beitragszahlung an die neue Versicherung reicht nicht aus und kann zurück gefordert werden.

Jetzt aber mal schnell Druck beim neuen Versicherer machen und gleich mitteilen, dass diese das Bußgeld übernehmen, wegen Eigenverschulden, als Schadenersatz.

NadineBechtelt 
Beitragsersteller
 11.03.2017, 13:44
@agentharibo

Genau das meinte ich damit ja, es ist ihr Verschulden. Hätten sie mir gesagt, dass ich mich selbst darum kümmern soll, hätte ich das selbstverständlich getan aber sie meinten noch, dass sie das machen ("Serviceleistung bla bla") und nun hab ich den Salat...

Also meine eigentliche Frage war ja, ob ich die 40 € zurück fordern darf oder ob ich Pech habe. Aber dann werde ich das auf jeden Fall mal versuchen, danke

agentharibo  11.03.2017, 13:48
@NadineBechtelt

Als Schadenersatz zurückfordern, sofern nicht von der Behörde erlassen wird.

Bei der Versicherung würde ich Auwandserstz geltend machen,

dann ist ein Cappuchino und ein Eisbecher drin.

:-)

NadineBechtelt 
Beitragsersteller
 11.03.2017, 13:55
@agentharibo

Mindestens, wenn nicht noch ein Stück Torte ;-) Naja ich versuche mein bestes, denn es ist einfach unverschämt, dass ich 40 € zahlen soll, obwohl ich nichts vergessen und falsch gemacht habe

agentharibo  11.03.2017, 14:01
@NadineBechtelt

übrigens...wenn  man immer in Kürzeln schreibt...z.B.....eVB (elektronische Versicherungs-Bestätigung) füher in Papierform Doppelkarte genannt...sollte man eine Kopie davon erhalten...sozusagen als Nachweis für die Behörde..!!!

Irren ist menschlich, sprach der Igel und stieg von der Bürste...:))

... da kann aber etwas nicht stimmen, denn solche Briefe sind nicht böse.

Die Zulassungstellen verfügen ein sofortiges Fahrverbot bis zur Vorlage einer Bestätigung und somit binde einfach ein Deinen Berater. Der kennt sich aus und kann ggf. seinen Fehler wieder gutmachen.

Und für mich natürlich auch die Kosten übernehmen lassen.

NadineBechtelt 
Beitragsersteller
 11.03.2017, 13:52

Naja mit "bösem Brief" meinte ich, dass sie sofort 40 € Gebühr fordern, mir damit drohen, dass wenn ich mich nicht bis Donnerstag darum gekümmert habe, sie mein Fahrzeug zwangsstilllegen lassen, ich dann auch die Kosten über paar hundert € selbst zu tragen habe usw.

Der Brief ist schon ziemlich derb geschrieben. Beim Lesen kam ich mir vor, als hätte ich eine Straftat begangen und bin Schwerverbrecher. Natürlich ist es eine Straftat, ohne Versicherungsschutz Auto zu fahren, nur bin ich bis dato davon ausgegangen, dass der Versicherungswechsel reibungslos lief und ich ganz normal wie vorher versichert bin...

schleudermaxe  11.03.2017, 13:57
@NadineBechtelt

.... bei uns ist das Alltag, auch die Zulassungsstellen übersehen etwas. Dein Berater kann das leicht und einfach kontrollieren, denn die Versicherungen speichern die Übersendung.

Hi Nadine,

falls in deinem Anschreiben mit der neuen Police der Hinweis steht, daß dein neuer Versicherer sich um die erforderliche eVB-Bestätigung kümmert, dann kannst du auch die Gebühren von 40 € beim Versicher geltend machen!

Jedoch bist du als Fzg-Halter in erster Linie dazu verpflichtet, dass die Zulassungsstelle die Info über den Versicherungswechsel unverzüglich bekommt!

Gruß siola55