Versicherungsjahr bei der Ratenschutzversicherung?
Hallo werte Kollegen, ich benötige mal eure Fachkenntnis und Tipps.
Ein Kunde hat mir eine Ratenschutzversicherung (Einmalbeitrag) bei der Santander vorgelegt, die wir kündigen möchten. (Das ganze Konstrukt grenzt für mich an legalen Betrug, aber das wollen wir nicht weiter diskutieren...)
Bezüglich Kündigung wird sich aufs VVG bezogen. Kündigung also mit dreimonatiger Frist zum Ende des "Vertragsjahres". Der Vertrag ist bezüglich der Laufzeit natürlich an die Laufzeit des Kredits gekoppelt.
Jetzt meine Frage: Kann man bei einem Beginn des Kredits am 13.11.2013 davon ausgehen, dass das Vertragsjahr der RSV somit ebenfalls am 13.11. endet und die Kündigung somit erst zum 13.11.2019 möglich ist? Hab hiermit leider noch keine Erfahrungen gemacht. Eine konkrete Aussage, wann genau das "Vertragsjahr" der RSV endet gibt es in den Versicherungsbedingungen nicht.
2 Antworten
Hallo,
hier geht es um mehr als nur die Versicherung, daher ist auch zu prüfen, inwieweit der Kreditvertrag abhängig von der Ratenschutz- bzw. Kreditabsicherung ist. Hier ist es anzuraten dieses mit dem Kreditvertrag zu prüfen, da die Laufzeit gleich der des Kreditvertrages ist, sollte entweder ein adequater Ersatzvertrag vorgelegt werden, zur Übernahme, und dieser sollte zuvor von dem Kreditgebenden Institut genehmigt werden, da ansonsten dem Kunden weitere Probleme entstehen könnten, wie z.Bsp.: Kündigung des Kredites mit sofortiger Rückzahlungsforderung.
Daher sollte Kontakt mit der Bank, in schriftlicher Form aufgenommen werden, und sich dieses Vorgehen auch schriftlich bestätigen zu lassen, um eine Rechtssicherheit im Streitfalle zu haben.
Danke aber das ist schon soweit geklärt, der Kredit würde auch ohne die Versicherung weiterlaufen, die anteilig zurückzuzahlenden Beiträge fließen auch nicht an den Kunden sondern als Sondertilgung in den Kredit an die Bank (welche der VN ist).
Wenn die Police gegen Einmalbeitrag erstellt wurde, erübrigt sich doch eine Kündigung. Erstattet wird da ganz sicher auch nichts, wenn man vorzeitig kündigt.
Meist ist das ja eine Risikoversicherung mit fallendem Risiko. Also am Anfang der Laufzeit ist sie ja ohnehin am teuersten.
Ja aber am Anfang ist das Risiko am höchsten und nach 5 Jahren dürfte das meiste an Beitrag schon verbraucht sein. Würde mich aber mal interessieren, was dabei heraus kommt.
Ich denke, das geht aus, wie das "Hornberger Schießen"
Doch, es gibt nicht verbrauchten Beitrag welcher erstattet wird (=dem Kredit als Sondertilgung zugeführt wird). Steht ausdrücklich in den Bedingungne.