Versicherungen in der Theorie?
Hallo alle zusammen,
meine Aufgabe lautet: Beschreibe anhand einer Versicherung gegen Fahrraddiebstahl, wie sie im Umlageverfahren und im Kapitaldeckungsverfahren umgesetzt werden müsste und welche Eventualitäten dabei gedeckt sein müssten.
Ich weiß leider aber nicht was die oben markierten Begriffe bedeutet und kann deshalb die Aufgabe nicht erledigen. Kann mir vielleicht jmd die Begriffe einfach erklären und auch die Aufgabe?
Vielen, vielen Dank!
2 Antworten
Kapitaldeckungsverfahren: An Dich wird nur das ausgezahlt, was du auch eingezahlt hast. Es ist wie ein Sparvertrag. Wenn du den Wert deines Fahrrades eingezahlt hast, musst du nichts mehr bezahlen.
Umlageverfahren: Alle Versicherten zahlen ein, wenn bei einem ein Schaden entsteht, wird aus dem gesamten eingezahlten Geld der Schaden beglichen. Alle zahlen ein, solange sie versichert sind.
Daraus ergibt sich, dass nur eine Variante für Sachversicherungen, wie ein Fahrrad sinnvoll ist.
Kapitaldeckungsverfahren: An Dich wird nur das ausgezahlt, was du auch eingezahlt hast. Es ist wie ein Sparvertrag.
Das ist nicht vollständig richtig, der Deckungsstock füllt sich in der Schadens- und Sachversicherung aus den Beiträgen der Versichertengemeinschaft.
Beispiel Gebäudeversicherung, jeder Versicherte zahlt entsprechend dem Wert seiner Immobilie laufende Beiträge. Schadenfall Totalschaden; der Versicherte hat bis zum Schadeneintritt nur ein paar Beiträge bezahlt, erhält jedoch die Summe die für die Wiederherstellung seiner Immobilie nach gleicher Art und Güte Incl. Abriss und Entsorgung der Ruine erforderlich ist und auch verwendet wird.
Auf Kapitallebens- und Rentenversicherungen ohne Todesfallleistung / BUZ usw. trifft Deine Aussage zu, sobald jedoch ein zusätzliches Risiko mit eingeschlossen wird, ist es wie in der Schadens- und Sachversicherung, dass eben die Versichertengemeinschaft durch ihre Beiträge für den Aufbau des Deckungsstock sorgt. Wobei in der Lebensversicherung auch der überschüssige Deckungsstock wieder abgebaut werden muss, das geschieht durch die Ausschüttung der Risikogewinne.
- Umlageverfahren: Deckungsstock ohne geplante Rücklagen, sondern aus laufenden Beiträgen (Verfahren der gesetzlichen Rentenversicherung)
- Kapitaldeckungsverfahren: Deckungsstock aus Rücklagen der Beiträge aus der Vergangenheit (gängiges Verfahren der Sach- und Schadensversicherungen)
- Eventualitäten: infrage kommende Gefahren und Risiken