Neuer TV defekt bei Wandmontage - Zeitwert abzgl. Restwert korrekt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Wandmontage des neuen Fernsehers ist dieser heruntergefallen und wurde beschädigt.
Tag der Montage und Beschädigung des Fernsehers = Kaufdatum des Fernsehers.
Die Versicherung zahlt nicht den kompletten Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich eines Restwertes.
In Summe reduziert die Versicherung den Gesamtbetrag um 1/3.
Ist dies bei einem komplett neuen Fernseher korrekt ?
Herzlichen Dank
3 Antworten
Weder eine Elektronik- noch eine Haftpflichtversicherung würden nicht derart merkwürdig den Schaden regulieren.
Wem ist was passiert?
Das ist korrekt, wobei der Abzug wegen Zeitwert ja eigentlich Null sein dürfte (wenn nicht ein überteuerter Neupreis gezahlt wurde).
WER hat denn die Wandmontage durchgeführt? Wenn du das selbst warst, steht dir überhaupt kein Ersatz zu. Wenn es noch einen Restwert gibt, ist der Apparat ja wohl reparaturfähig.