Versicherung zahlt nut 50% da iPad auf Sitzmöbel lag!
Hallo, ich habe mich auf das iPad meiner Freundin gekniet und es ist verbogen am unteren rand. Laut Versicherung ist der Schaden auch Plausibel(weil es halt so war ). Jedoch werden nur 50% des Schaden bezahlt, da das iPad auf dem Sofa lag. Laut Versicherung darf ein elektronisches Gerät nicht auf einem Sitzmöbel liegen deswegen ist meine Freundin mit Schuld. Ich suche jetzt nach einem Beweis dass es wirklich diese Regelung gibt. Finde es nämlich quatsch ein Tablet nicht auf einem Sofa ab legen zu dürfen.
Vielen Dank, Julian
5 Antworten
Schau mal in den AGB bzw den bedingungen und Regeln auf der Seite der Versicherung nach! Da sollte bzw MUSS sogar was dazu stehen...
Das Mitverschulden ergibt sich aus diversen § des BGB, die Haftungs- und Schadenersatzfragen regeln, sowie dem gesunden Menschenverstand. Demnach ist ein Sitzmöbel zuerst einmal zum Sitzen gedacht und weniger als Ablage für Tablets, Brillen, Smartphones etc. Dafür haben unsere Vorfahren vor langer Zeit Tische und andere Möbel erfunden... Insofern muss sich die Freundin auf jeden Fall ein gewisses Mitverschulden zurechnen lassen. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht die Mithaftungsquote feststellen, aber erfahrungsgemäß dürfte die Geschädigte mit 50% "gut bedient" sein.
Sie kann von Glück sagen, dass sie überhaupt etwas bekommt. Sie hat selbst eine Sorgfaltspflicht. Dazu gehört eben, dass elektronische Geräte oder auch Brillen, nichts auf Sitzmöbeln und auch nicht auf dem Fußboden zu suchen haben.
Das ist einfach selbstverständlich, dass jeder auf seine Sachen in erster Linie selbst aufpassen muss. das muss man nicht gesetzlich regeln.
Klar, dass ist logisch. Aber sie kann ja nicht jede Handlung von mir kontrollieren. Also sie geben der Versicherung recht, dass auf Sitzmöbeln nix abgelegt werden darf?
Das hat nichts damit zu tun, ob ich der Versicherung Recht gebe. Das ist allgemeine Rechtsauffassung und von verschiedenen Gerichten auch so bestätigt.
ich glaube nicht das das wirklich so eine regelung ist das steht warscheindlich einfach irgendwo bei der versicherung so...
Es ergibt sich einfach eine logische Mitschuld.
War das PAD von irgendetwas bedeckt oder lag es offen für jeden sichtlich auf der Couch?
erstmal danke für die Antwort :) Können sie mir vielleicht sagen wo man das nachlesen kann mit der Sorgfaltspflicht? Ich glaube ihnen natürlich nur finde ich einfach nichts im Internet bzw auf der Seite der Versicherung.