Verrechnung der Stunden als Erzieherin in einem Sommerlager
Hallo Community!Folgender Sachverhalt. Meine Freundin arbeitet als Erzieherin in einer Tagesgruppe für verhaltensauffällige Kinder bei der AWO. Sie hat einen 20 Stunden Vertrag und nun kommts! Im Sommer sollen die Kinder in ein einwöchiges Sommerlager von Montag bis Freitag fahren und auf die Frage wieviele Stunden dafür geschrieben werden kam die Antwort -na 20 plus eine pauschale von 10 Stunden!!!! Also 30 Stunden für eigendlich 5 x 24 Stunden Aufsicht. Meine Frage-kann das sein oder ist dies, wenn der AG darauf besteht, ein Fall für's Arbeitsgericht? Danke im Voraus an euch!
2 Antworten
Es hat schon schönere Fragen in diesem Club gegeben!
Das Arbeitsgericht ist noch nicht dran.
Die Arbeiterwohlfahrt hat fast überall Tarifverträge mit Gewerkschaften abgeschlossen. Dort ist in der Regel auch eine Regelung für die Arbeitszeitberechung bei Ferienfreizeiten zu finden. Etwa so:
(4) Hat die Arbeitnehmerin die Aufsichts- und Betreuungsfunktion anlässlich von Freizeiten, Seminaren, Heim- und Lageraufenthalten, wird an den Tagen der Durchführung die Arbeitszeit bis zu 7,74 täglich voll gewertet. Die darüber hinausgehende dienstlich verbrachte Zeit wird mit dem Faktor 0,25 als Arbeitszeit gewertet, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtarbeitszeit von 11 Stunden täglich.
Ich habe hier aus einem Nicht-AWO-Tarif zitiert! es gibt auch statt 11 Stunden Maximum eine 10 Stunden Regelung in Tarifverträgen
Deine Freundin arbeitet übrigens nicht 24 Stunden. Für Arbeitsrechtler macht sie z. B. irgenwann 30 min Pause und dann das gleiche nochmal später - also schon nur noch 23 Stunden. Die 8 Stunden Schlaf werden ihr juristisch auch abgezogen - bleiben noch 15 Stunden. Die morgentliche Zeit im Waschraum sieht ein Jurist übrigens auch nicht als Arbeitszeit....
Der Weg zu einer höheren Bezahlung geht nur über die Frage: wer hat nach Beginn der Schlafenzeit der Kinder noch die Aufsichtspflicht im Rahmen von Bereitschaftsdienst zu gewährleisten? Sicherlich nicht alle Betreuer, sondern im Wechsel einer oder einige (je nach Anzahl der Kinder). So kann der mit Nachtbereitschaftsdienst beauftragte Betreuer dann z. B. von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr = 10 Stunden Bereitschaftsdienst als Vergütung beanspruchen. (meist 30 - 50 % des Stundenlohns).
Schaut also mal in Euren Tarifvertrag oder fragt bei ver.di nach. Viel Glück!
sei doch froh das sie den job macht, genug jugendliche so wie ich machen den job freiwillig ohne endgeld. Weil es uns spass macht