Verpflegungspauschale?

2 Antworten

Es hängt davon ab, ob er ständig wechselnde Einsatzstellen hat. Wenn er morgens als erstes zu seinem Arbeitgeber fährt und dort seinen "Einsatzplan" für den jeweiligen Tag erhält, gilt das als "erste Tätigkeitsstätte". Schau mal in § 9 EStG, dort steht was über Werbungskosten.