Verpflichtungen Vermieter?
Hallo ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin. Unser Wasserhahn in der Küche hātte nicht mehr getan am Sonntag. Jetzt haben wir's selber repariert. Haben einen neuen Hahn gekauft. Gestern beim montieren ging dann das Rohr, was für'n Abfluss in die Wand GESTECKT wurde (wirklich nur gesteckt, ohne Dichtung ohne alles) raus. Nun geht es nicht mehr rein. Ich kann seit gestern in der Küche nichts mehr machen. Weder von Hand spülen noch die Maschine laufen lassen. Ich sehe es nicht ein im Bad zu Spülen nur weil die Vermieterin geizig ist und meint "unser Flaschner hat betriebsurlaub, er ist erst nächste Woche da" Das kann sie doch nicht bringen oder? Ich habe dann eine Woche kein Wasser in der Küche.
7 Antworten
sieht eigentlich nach nem ganz kleinen Problemchen aus. Warscheinlich ein Baumarktartikel für 2-3 Euro. Möglicherweise nur ne Dichtung verdreht. ( Rohr lässt sich nicht mehr zusammenstecken). Gibt auch flexieble Rohrteile zu kaufen die dann nicht mit zig Winkelstücken verbaut werden müssen. Gibts keinen Nachbarn oder was, der mal freundlicherweise da drauf schaut ?? Mann darf nicht jede Kleinigkeit immer auf den Vermieter abwälzen. Auch als Mieter hat man Kleinreparaturen selbst zu erledigen.
Die Vermieterin macht wirklich nichts. Badewanne war wirklich sehr schlimm (mein Schwamm war bröselig in der Wanne beim putzen) sagt sie "da gibts doch solche Sprays, sprüht doch das rein. Ne neue Wanne ist sehr teuer" nachdem wir gesagt haben "sie hatten es uns versprochen (was eigtl. nicht der Fall war) hat sies machen lassen.
So geht man vor:
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
Setzt die Mieterin schriftlich und nachweisbar über den Mangel in Kenntnis und setzt eine entsprechende Frist zur Beseitigung dessen. In diesem Schreiben würde ich gleich mal ankündigen, dass Ihr - bei fruchtlosem Verstreichen der Frist - den Schaden im Zuge einer Ersatzvornahme von einer Fachfirma reparieren lasst und die Kosten hierfür von der nächsten Miete abzieht.
In der Regel muss man das Rohr etwas einfetten, damit es wieder reingeht....
Das nicht, aber besser als eine Woche kein Wasser haben.....
Du wirst dafür fett brauchen am besten aus dem baumarkt und einfetten machen die handwerker auch so.Das müßte das problem lösen ansonsten der vermieterin mitteilen das sie dafür mitverantwortlich ist und du notfals sogar berechtiegt bist eine andere firma auf ihre rechnung kommen zu lassen.
Ja aber wenn ich jetzt jemand bestellen, was ist dann wenns die Vermieterin nicht zahlt?
Ja aber das ist doch wirklich nicht meine Aufgabe oder? Ich zahle doch so viel miete.