Brief Formulierung an Vermieterin
Halloooo, könnte mir bitte jemand mein Brief an meine Vermieterin zu formulieren? Ich hatte ihr Ende Dezember schon ein Schreiben geschickt worin ich eine 6 wöchige Frist reingeschrieben hatte stand, dass sich im KZ und Bad Schimmel gebildet hat; in der Küche kam das Wasser aus dem Abfluss wieder hoch, sobald die oberen Nachbarn das badewasser abgelassen hatten; meine Wohnungstüre schon so alt ist dass es Risse bekommen hat und das meine Heizung nicht mehr richtig heizt weil die auch alt sind. Sie hatte Mitte Januar zurückgeschrieben, dass das schimmeln unsere Schuld sei (mein Mann war auch schon ein paar mal bei ihr im Büro, hat auch gesagt dass ich im 6. Monat schwanger bin, das juckt sie alles aber nicht, sie weigert sich da irgendwas zu machen) Komisch nur das es auch bei den Nachbarn neben mir im WZ, KÜ und im BA auch schimmelt. Für den Abfluss hatte sie gleich jemand geschickt. Für die Türe würde sie sich auch mit ihrem Schreiner in Verbindung setzen, was sie bis heute noch vor hat. 4 Monate dann jetzt. Mein Mann hatte sie auch darauf angesprochen mit der Türe, es sei Ferienzeit?! Nun hab ich die Schnauze voll würde gerne wieder einen Brief schicken, hätte es gerne so formuliert, dass man meinen wut rausliest. Möchte ihr nach so langer Zeit auch mit Mietminderung von 10-15% drohen. Kann ich doch machen oder? Wie lange sollte die Frist sein ? Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
!!!! Bitte behaltet dumme Kommentare für euch. Danke !!!
2 Antworten
Halloooo, könnte mir bitte jemand mein Brief an meine Vermieterin zu formulieren? Ich hatte ihr Ende Dezember schon ein Schreiben geschickt worin ich eine 6 wöchige Frist reingeschrieben hatte
Eine so lange Frist muss man nichtz setzen.
Möchte ihr nach so langer Zeit auch mit Mietminderung von 10-15% drohen. Kann ich doch machen oder? Wie lange sollte die Frist sein ?
Ab dem Tag der Kenntnis setzung an den Vermieter kan n man die Miete mindern so lange der Mangel besteht.
So sollte man vorgehen:
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnissetzen.(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Bei nicht schwerwiegenden Mängeln2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein.Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“,sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].
- Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung)vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nichterreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaubist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kannder Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
Neben oder anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe.html
MfG
Johnny
Vielen Dank für deine Antwort. Werde jetzt gleich mal einen Brief schreiben. Laut Inet darf ich bei Schimmelbefall 20 % Mindern. Meinst du das ist ok?
Nun hab ich die Schnauze voll würde gerne wieder einen Brief schicken, hätte es gerne so formuliert, dass man meinen wut rausliest.
Seine Wut sollte man nie offensichtlich zum Ausdruck bringen. Das kann gern mal persönlich aufgefasst werden und beschädigt das Verhältnis zum Vermieter noch mehr.
Sachlich und mit Nachdruck hilft da eher.
Sehr geehrte Frau XY,
mit Schreiben/Gespräch vom TT.MM.JJJJ haben wir Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass die von uns gemietete Wohnung nachfolgende Mängel aufweist:
Mängel aufzählen
Mit großer Verwunderung mussten wir feststellen, dass die benannten Mängel bis zum heutigen Tag nicht beseitigt worden sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 535 BGB verpflichtet sind, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und fordern Sie letztmalig auf, die benannten Mängel bis zum TT.MM.JJJJ (14 Tage) zu beseitigen.
Sollte nach Ablauf der Frist kein Instandsetzung stattgefunden haben, sehen wir uns gezwungen, von unserem Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB gebrauch zu machen und werden die Mietzahlungen um XX % bis zur abschließenden Beseitigung der aufgezählten Mängel kürzen.
Weiterhin behalten wir uns vor, von unserem Recht der Ersatzvornahme Gebrauch zu machen und eine Firma mit der Beseitigung der ausgewiesenen Mängel zu beauftragen.
Die Kosten hierfür werden wir dann mit den Mietzahlungen verrechnen.
Für Rückfragen, bzw. zur Terminvereinbarung mit den entsprechenden Handwerksfirmen stehe ich Ihnen unter den Telefonnummer ........ zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
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Ich danke auch für deine Antwort. Ist sehr hilfreich. Nochmal vielen Dank :)