Verpachten?

4 Antworten

Nein, hat damit nix zu tun, du zahlst Miete oder Pacht. Du möchtest das Inventar an den Nachfolger verkaufen, mehr nicht. Sollte der Nachmieter nicht damit einverstanden ist, so hast du den Laden zu räumen.

Nein, dass nennt man Vertragsübernahme. 

du mußt den Laden kündigen und der neue Mieter kann dir das Inventar ablösen, sofern er will. Den Laden kannst du nicht verkaufen und ob du ihn untervermieten kannst entscheidet der Besitzer.

ja, man könnte grundsätzlich hier insgesamt statt miete pacht sagen, aber du bist auch schon pächter

der vorgang würde geschäftsübernahme heißen