Vermietung an US Militärangehörigen - 2. Mietvertrag als backup zulässig?
Hallo,
ich habe eine Wohnung, die ein US Militärangehöriger mieten möchte.
Problem ist, dass aufgrund hoher Investitionen gerne (u.a.) einen Kündigungsverzicht hätte (beidseitig) ... dieser wird so von dort nicht akzeptiert. Klar, wenn Krieg ist, zahlen die hier nicht weiter die Wohnung ...
Die Idee von uns ist aktuell das so zu regeln, dass WENN der erste Mietvertrag gekündigt wird automatisch der 2. Mietvertrag greift ... den wir zeitgleich unterschrieben haben (den 2. auch mit mehreren Bewohnern ... )
Ist das rechtlich haltbar?
Problem ist auch, dass 2. Mieter zwar die Frau ist, jedoch "nur" Studentin ...
3 Antworten
den wir zeitgleich unterschrieben haben (den 2. auch mit mehreren Bewohnern ... )
Gehe bitte auf bearbeiten unter Deiner Frage und erkläre das mal genau.
Bzw. schreibe rein was im 2. Mietvertrag vereinbart ist.
Warum ich frage?
Einen Mietvertrag der der dann wirksam werden soll, wenn der alte Mietvertrag gekündigt wird, ist garantiert unwirksam.
Stell dir vor. der 2. Mieter zieht nach einem Jahr aus und in 5 Jahren zieht der 1. Mieter aus. Jetzt würde Deiner Ansicht nach ja der 2. Mietvertrag wirksam werden.
Nein, so ohne genaues Einzugsdatum bzw. wann der Mietvertrag beginnt, ist eine Benachteiligung des Mieters und daher unwirksam.
Wie soll man das verstehen? Ihr unterschreibt zwei Mietverträge für eine Wohnung?
Und wo kommt diese Studentin zwischenzeitlich unter, wenn der erste Vertrag nicht gekündigt wird?
Militärstreitkräfte können nicht in Wohnraummietverträgen gebunden werden; dies gilt überigens auch für Bundedswehrsoldaten.
Der Kriegseinsatz oder erforderliche Abkommmandierungen ohen kriegerische Handlung gehen wirschaftlichen Erwägungen von Vermietern vor!
Vermieten Sie doch völlig trickfrei einfach an "normale" Menschen ohne Kriegsgelüste!?!