Vermieterärger?Darf mein Vermieter in mein Privatleben eingreifen?
Ich bin zur Zeit im Urlaub und meine Vermieter wollten unangekündigten Einlass in die Wohnung. Ich habe für eine Housesittein gesorgt, die sich um meine Katzen kümmert. Da diese Person nicht bekannt ist, wurde sie des Grundstücks verwiesen, auch nach Erklärung des Sachverhalts wurde der Zutritt verwehrt. Ich solle gefälligst aus dem Urlaub kommen und mich selbst um meine Tiere kümmern und dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren.Außerdem hätte ich meinen Urlaub anzumelden und erlauben zu lassen. Das ist aus meiner Sicht unzulässig. Oder sehe ich da was verkehrt.?
11 Antworten
Du bist ja noch im Urlaub aktuell. In dieser Situation würde ich den Vermieter anrufen, ihm erklären, dass ich ihm erstens keine Rechenschaft schuldig bin, wann ich im Urlaub bin.
Und zweitens würde ich ihm erklären, dass ich das Hausrecht über die gemietete Wohnung habe. Und dies bezieht sich auch darauf, dass ich allein entscheiden kann, wer in die Wohnung darf, auch wenn ich nicht da bin. Und das Besuchsrecht anderer Personen muss der Vermieter gewähren. Du und dein Besuch haben mit anderen Worten ein Wegerecht zu deiner Wohnung.
Ich würde dann den Vermieter auffordern, den Zugang für die Haussitterin zu gewähren, da er ansonsten umgehend Nachricht vom Gericht bekommen würde, weil ich meinen Anwalt beauftrage, einen Eilantrag (einstweilige Verfügung) zu stellen auf Gewährung des Zugangs.
Ich habe den Eindruck, dass du und dein Vermieter in seinem Zweifamilienhaus wohnen. Sobald ihm irgendwas nicht passt was du tust, darf er den MV lt. § 523a ohne Begründung (mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist) kündigen.
Du musst also schon deshalb sehr vorsichtiog agieren und ihm doch mehr Freiheiten einräumen als ihm zustehen.
Auf alle Fälle ist das von dir berichtete Vrhalten nicht hinehmbar, aber ......
Ich habe nur einen Rat: Suche dir schnellstmöglich eine neue Wohnung (in einem Mehrfamilienhaus).
Wohnst Du in Deutschland? Oder in Nordkorea?
In Nordkorea könnte ich mir solche Gesetze vorstellen, aber in Deutschland gibt es das nicht.
Natürlich darf Dein Vermieter nicht in Dein Privatleben eingreifen. Schon gar nicht auf diese Weise. Er kann Deine Housesitterin nur dann den Zugang zum Grundstück verwehren, wenn sie aufgrund eines konkreten Anlasses ein Hausverbot erhalten hat. Bspw. wenn sie den Vermieter oder andere Bewohner grob beleidigt hat oder gegenüber solchen gewalttätig war. Man sieht daran schon, welche Extremfälle vorliegen müßten.
Was zur endgültigen Beurteilung jedoch fehlt, ist Auskunft über die Art des Hauses, in dem Du wohnst. Da Dein Vermieter offenbar immer anwesend ist und da er in Deine Wohnung will, wenn Du nicht da bist, könnte es sein, dass Du in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus wohnst.
In solchen Fällen könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass es einem Vermieter gar nicht passt, wenn fremde Personen das Grundstück und das Haus betreten, von denen er nichts weiß. Und solche Vermieter neigen dazu, trotz Vermietung einer Wohnung zu glauben, dass die Wohnung nach wie vor in ihrem Besitz ist und sie weiterhin die volle Herrschaft über Grundstück und Haus haben.
In einem solchen Fall könnte aber der Vermieter den §573a des BGB nutzen, um einen Mieter los zu werden, der einfach ohne Anmeldung und Genehmigung in Urlaub fährt, der ihn während seiner Abwesenheit einfach nicht in die Wohnung lassen will und auch noch so dreist ist, eine fremde Person mit der Versorgung der Haustiere zu beauftragen. Er müßte dann nur auf den Paragraphen verweisen und könnte damit ohne weitere Begründung kündigen.
Ist das bei Dir der Fall solltest Du lieber vorsichtig sein, denn mit 2 Katzen findet man nicht so leicht eine neue Wohnung.
Ist das aber nicht der Fall, sondern es handelt sich um ein Haus mit mehr als 2 Wohnungen, könntest Du dem Vermieter mit Anzeige wegen Hausfriedensbruchs drohen, wenn er ohne Deine Erlaubnis in die Wohnung eindringt und Du könntest ihn mit rechtlichen Folgen drohen, wenn er die von Dir beauftragte Housesitterin nicht in die Wohnung läßt. Falls deswegen der Abbruch des Urlaubs notwendig wird, wäre das z. B. Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden.
Viel Glück!
Die machen wohl Witze? Lass dir das schriftlch gben, das glaubt dir sonst keiner.
Die haben in deiner Wohnung unangekündigt nix zu suchen und auch angekündigt nicht jeden Tag und auf den Termin muß man sich einigen, den machen nicht die. Ohne dein Beisein dürfen sie die Wohnung nur im Notfall oder mit deiner Erlaubnis betreten.
Natürlich mußt du weder den Urlaub ankündigen, noch mitteilen, dass du einen Tiersitter in der Wohnung hast, das läuft unter Besuch. Geht die nix an. Dein Besuch soll sie nicht reinlassen.
Lass dir das schriftlch gben, das glaubt dir sonst keiner.
Sehr guter Tipp! Sowas kann schnell auf enen Rechtsstreit hinauslaufen, um so mehr Beweise um so besser.
Bekannte von mir hatten einen ähnlichen Fall (Hausfriedensbruch durch Vermieter), dank eindeutiger Beweise (Vermieterin hat Zettel in der unbefugt betretenen Wohnung hinterlassen) durfte die Vermieterin den Umzug in eine neue Wohnung sowie Schadensersatz bezahlen...
Das ist natürlich barer Unsinn. Du musst deinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wer auf deine Katze aufpasst.
Für Notfälle ist es vollkommen ausreichend, wenn er telefonisch diesen House-Sitter erreichen kann.Bei einem tatsächlichen Notfall (Feuer oder Leitungsbruch) kann er ja auch die Tür öffnen lassen.