Urkundenfälschung, muss ich ins Gefängnis
Hallo, vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten... Ich habe vor einem Jahr eine Wohnung gemietet, mein Vermieter wollte einen Bürgen haben und ich habe die Unterschrift gefälscht. Zu diesem Zeitpunkt war ich 20 Jahre alt. Ich habe 6 Monaten später meine Arbeitsstelle verloren und konnte die Miete nicht bezahlen. Daraufhin hat sich mein Vermieter an die Polizei gewand, wo ich jetzt zum Verhör hin muss. Ich habe Angst und weiss nicht was ich machen soll... kann es sein das ich deshalb sogar ins Gefängnis muss? Ich danke Ihnen schonmal für Ihren Rat. Liebe Grüsse
9 Antworten
Gibt es den "Bürgen" denn? Also mit Anschrift, Namen etc. für den du unterschrieben hast? Kennt der die Sachlage? Weiß der Vermieter von dem Fake oder sollst du wegen einer anderen Sache noch dahin? Hast du eine formlose Erklärung gefälscht oder eine notariell beurkundetes Dokument vorgetäuscht. - Ist ja alles unterschiedlich schwer zu bewerten... Bei einem Erstvergehen hast du vielleicht Glück aber ohne ein blaues Auge, wirst du aus der Sache nicht rauskommen wenn Anzeige erstattet wird wegen Urkundenfälschung, Betrug pp.-
Bei Strafsachen ist halt nur blöd ohne Geld eine vernünftige Rechtsberatung zu bekommen denn die Möglichkeit hast du erst wenn es brennt.
Thema "Pflichtverteidiger" findet sich in § 140 der Strafprozessordnung, kurz "StPO". Der Großteil der Pflichtverteidigerbeiordnungen richtet sich nach dieser Vorschrift. Absatz 1: "Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn 1. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet(oder)2. dem Beschudligten ein Verbrechen zur Last gelegt wird(...)"Vebrechen sind übrigens rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. In § 140 Absatz 2 StPO heißt es weiter: "In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder vom Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (...)".
Ins Gefängnis wirst Du nicht müssen, falls Du bisher keine Vorstrafen hast, aber Du wirst zumindest angeklagt und es wird auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen, denn neben der Urkundenfälschung hast Du Dich auch des Betrugs schuldig gemacht...
§ 267 Strafgesetzbuch - Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bleib beim Verhör bei der Polizei und dann später auch beim Prozess ehrlich, dann wird dir der Richter das strafmildernd anrechnen. Ohne Vorstrafe kann es eine Strafe mit Bewährung oder Geldstrafe werden.
§ 263 Strafgesetzbuch Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wieviel Miete schuldest du denn dem Vermieter?
das ist echt dämlich was du gemacht hast Das wird ein Richter endscheiden was nun passiert und du wirst deine Lehre daraus ziehen nehme ich an
Auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen und mit diesem besprechen. Straffrei wirst du aus der Sache wohl kaum wieder rauskommen, aber dieser kann dir möglicherweise helfen das Strafmaß auf ein Minimum zu reduzieren. Denke mal darüber nach was du gemacht hast und was für Folgen das haben könnte, hätte jemand deinen Namen unter einen Vertrag geschrieben. Ich wünsch dir alles Gute