Vermieter Erlaubnis für ein Kleingewerbe im Haus?
Ich bin am überlegen mit einem Kleingewerbe anzufangen und will quasi mein Hobby zum Beruf machen.
Arbeiten könnte ich theoretisch von zuhause aus, hat bis jetzt ja fürs hobby auch super funktioniert.
Ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern, die haben ein Haus gemietet.
Durch mein Kleingewerbe wird kein Lärm entstehen, ich hab nicht mehr Müll als normal, es kommen keine Kunden zu mir ins Haus, Sonderlich viele Lieferungen mit der Post sind auch nicht zu erwarten.
Arbeiten würde ich bei uns im Keller, in einem Raum der derzeit nicht genutzt wird, heißt eine Auswirkung auf die restlichen Mieter, also meine Familie gäbe es auch nicht und selbst wenn würde es sie nicht stören, Nachbarn hätten auch keine Störung durch irgendwas zu erwarten.
Brauche ich jetzt die Erlaubnis meines Vermieters bevor ich mein Kleingewerbe anmelde oder hätte er irgendwelche Gründe das zu verbieten?
7 Antworten
ja du brauchst die Erlaubnis des Vermieters.. er braucht bei einem Nein keine Gründe angeben
nichtsdestotrotz gebührt es der Anstand den Vermieter zu fragen, man agiert schließlich nicht in seinen eigenen 4 Wänden.. stimmt der Vermieter dem nicht zu, hat man schlechte Karten.. denn er entscheidet was in seinem Haus passiert.. es kommt eben immer auf den Einzelfall an.. so steht es auch in deinem Link
Der Anstand? Wie bitte? Was geht es denn den Vermieter an, ob man in seiner Wohnung telefoniert oder schreibt, wie z.B bei freier journalistischer Tätigkeit. Solange eine Aktivität keine Aussenwirkung hat, ist es reine Privatangelegenheit, womit man sein Geld verdient und geht den Vermieter überhaupt nichts an
Auf den Einzelfall kommt es nur dann an, wenn es eben doch eine Aussenwirkung wie z.B Kundenverkehr gibt, dann kommt es darauf an, ob und wie stark Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden - darüberhinaus enscheidet man selber und nicht der Vermieter, was ma in seiner Wohnung macht, dafür zahlt man immerhin Miete!
auch als Mieter darf man nicht alles, was man sich so vorstellt.. auch wenn man Miete zahlt
auch als Mieter darf man nicht alles, was man sich so vorstellt.. auch wenn man Miete zahlt
Dann lies Dir bitte die Antwort und den verlinkten Beitrag von @dandy100 durch. Es ist eben höchstrichterlich entschieden, dass man bei nicht störenden Kleingewerben keine Erlaubnis des Vermieters braucht.
Ich arbeite 2x die Woche im Homeoffice. Soll ich dafür meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?
Ja, du brauchst die Zustimmung.
Hast du schon mal in den Mietvertrag geschaut? Vielleicht wird eine gewerbliche Nutzung un diesem schon untersagt.
Für Tätigkeiten ohne Aussenwirkung braucht man als Mieter keine Zustimmung des Vermieters.
https://ratgeber.immowelt.de/a/gewerbliche-nutzung-der-wohnung-wann-mietern-aerger-droht.html
Naja ich muss auf zb Paketen oder beim anmelden des Gewerbes ja ne Adresse angeben, da würde dann die adresse von unsrem Haus drauf stehen, zählt das dann schon als Aussenwirkung?
Nö, Aussenwirkung bedeutet z.B.Kundenverkehr, durch den die Ruhe im Haus und die Nachbarschaft beeinträchtigt werden würde oder tonnenweise Post, aber Du schreibst ja, dass das bei Dir nicht der Fall sein würde
oki alles klar danke. Dann brauch ich wohl keine extra erlaubnis.
Im MV steht darüber bestimmt etwas. Du musst es dem VM melden.
Du wirst auch sicher mit der örtlichen Müllabfuhr Kontakt bekommen und die fordern einen bestimmten Betrag ( regional unterschiedlich ), auch wenn kein Müll anfällt.
Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, wird dies überall hin weitergeleitet.
Ich selbst habe diese Erfahrung damals gemacht und glaube nicht, dass sich bis heute etwas daran geändert hat.
ok davon hab ich noch nix gehört das man was an die müllabfuhr bezahlen muss, grad wenn ich keinen müll produziere macht das doch überhaupt keinen sinn.
würd ich jetzt extra müll produzieren dann klar muss man, aber ansonsten bezweifle ich das doch sehr, hab auch von andren die im selben bereich arbeiten noch nicht gehört das sie da extra zahlen müssen.
Darf ich fragen in welchem bereich du dann arbeitest oder gearbeitet hast?
Handelsvertreter für Wein. Kartons, welche ich beliefert bekam, waren die Seltenheit da ich meine Probeflaschen direkt vom Lager abholte. Außerdem habe ich 200 Meter weiter Papierbehältercontainer von der Abfallentsorgung stehen.
Ist es ein reines Wohngebiet oder ein allgemeines Wohngebiet? Bei einem reinen Wohngebiet musst du bei deiner Gemeinde um eine nutzungsänderung bitten, da es gewisse Auflagen für gewerberäume gibt
Bei einem reinen Wohngebiet musst du bei deiner Gemeinde um eine nutzungsänderung bitten, da es gewisse Auflagen für gewerberäume gibt
Nein, auch in einem reinen Wohngebiet sind nicht störenden Läden und Handwerksbetriebe zulässig. Da muss keine Nutzungsänderung erfolgen (Siehe § 3 BauNVO).
Es geht um den Keller... und er muss gewissen Anforderungen genügen, wenn man ihn als Gewerbe nutzt
und er muss gewissen Anforderungen genügen, wenn man ihn als Gewerbe nutzt
nicht für ein nicht störendes Kleingewerbe, in einem komplett gemieteten Haus. Wenn es danach ginge, würde ich für mein Büro im Keller ebenso eine Genehmigung vom Bauordnungsamt benötigen.
Nein, für Tätigkeiten ohne Aussenwirkung braucht man als Mieter keine Zustimmung des Vermieters.