Vermieter betrügt mich?

7 Antworten

Jeder Zähler hat eine Zählernummer.Du hast doch sicher schon eine Nebenkostenabrechnung auch über den Stromverbrauch bekommen. In der Nebenkostenabrechnung müssen die Zählernummern aufgeführt sein, die für deinen Verbrauch als Berechnungsgrundlage dienen. Oder werden dir Stromkosten in Rechnung gestellt für einen Zähler, der den Stromverbrauch deiner Mutter anzeigt. Das wäre doch einfach zu überprüfen anhand der Nebenkostenabrechnung. Da du schon 3 Jahre lang in der Wohnung wohnst, müsste dir das längst aufgefallen sein, wenn du deine Nebenkostenabrechnung genau überprüft hättest. Du kannst, so es sich offenbar um 2 Mieter handelt von deinem Vermieter verlangen, dass die Stromkosten separat abgerechnet werden. Wenn das nicht der Fall ist und du bisher die Rechnungen bezahlt hast, dann könntest du den zuviel gezahlten Betrag von deiner Mutter verlangen. Wenn der Vermieter einen Fehler bei der Nebenkostenabrechnung gemacht hat und dir Stromverbrauch in Rechnung stellte, den du nicht hattest, dann wäre der Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet und müsste dann den Betrag von deiner Mutter holen. Es kommt auch darauf an, ob es zwei Mietverträge gibt oder nur einen und was da vereinbart wurde.

funky90 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 15:37

naja mein kernproblem ist einfach der das ich zu viel strom in den letzten 3 jahren bezahlt habe aufgrund dessen das ich noch ein teil des stroms von der wohnung meiner mutter mit bezahlt habe. Das da noch ne leitung von der wohnung meiner mutter mit an mein stromzähler geht haben wir alle nicht gewusst also wir als mieter zumindest nicht. vor allem würd ich gern wissen wie mein vermieter mir das zurück zahlen will oder generell wie das verrechnet wird dann am ende kein bock mir da übers ohr hauen zu lassen

DieRaumagentur  23.11.2016, 17:57
@funky90

Der Vermieter hat damit wenig zu tun, denn ihm Kenntnis der Fehlverdrahtung nachzuweisen dürfte schwer sein.

Außerdem sind die Verträge mit den Energieversorgern meist Einzelverträge mit den Mietern, und diese Abrechnungen waren korrekt - der Vermieter hat damit nichts zu tun.

Man kann nur einen Betrug voraussetzen und bei nachgewisenem Betrug kann man ggfls. einen Schadensersatz einklagen, was aber mit dem Stromanbieter auch ncihts zu tun hat - und Klagen schafft nciht grad ein gutes Miteinander.

Also lieber einen Weg suchen, der außergerichtlich möglich ist, um aus diesem Schaden von ca. 150,- € nicht einen Krieg anzuzetteln.

(daher mein Tipp in einer separaten Antwort)

Ontario  24.11.2016, 06:42
@DieRaumagentur

Wenn ich dich richtig verstehe, dann war ursprünglich diese Wohnung, die jetzt abgetrennt ist und ein Teil von deiner Mutter bewohnt wird, eine Wohnung. Somit wäre die Zählerzuordnung ok. Es wurde eben versäumt, bei der Raumtrennung den Zähler für die Wohnung deiner Mutter entsprechend umzuklemmen, sodass hier eine separate Verbrauchsmessung erfolgt. Egal ob nun jeder Mieter Einzelverträge mit den Energieversorgen hat, so muss gewährleistet sein, dass je Einzelmieter eine Verbrauchsmenge erfasst wird, damit andere nicht für Energie bezahlen müssen, die sie nicht verbraucht haben. Wahrscheinlich wurde die ursprüngliche Wohnung unterteilt, die Zähler aber so belassen, als sei es eine Wohneinheit. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter von der Wohnungsaufteilung weiss und es wäre seine Pflicht dafür zu sorgen, dass separate Verbrauchserfassungen möglich sind. Deine Mutter zahlt sicher auch ihre Miete an den Vermieter, oder zahlst auch du die Miete für deine Mutter ? Betrogen hat hier niemand. Entgegen deiner Meinung ist es Sache des Vermieters , Messgeräte so anschliessen zu lassen, dass diese einen korrekten Verbrauch je Mieteinheit erfassen können. Ich vermiete auch einige Wohnungen und da ist für jede Wohnung alles so angeschlossen, dass es keine Unstimmigkeiten gibt. Ausgenommen die Treppenhausbeleuchtung. Die läuft über einen Zähler und der Verbrauch wird dann auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Solange keine separate Zählerzuordnung geschaffen wird, zahlst du nach wie vor den Stromverbrauch deiner Mutter, das ist nun mal Fakt. Der oder die Energieversorger sind da nicht Ansprechpartner für eine Anschlussänderung. Das ist und bleibt Sache des Vermieters, egal wie du das siehst.

Und wer hängt dann am Stromzähler deiner Mutter? Oder bezahlt die gar keinen Strom? Wohnt die in einer anderen Wohnung?

funky90 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 15:27

keiner weiter die haben ihren eigenen nur eine leitung von der wohnung meiner mom ist mit an meinem zähler dran das heist ich zahl ein teil ihres stroms auf meine kosten mit kann ja nich sein eigentlich

Zakalwe  23.11.2016, 15:36
@funky90

Dann melde das deinem Vermieter.

die story ist ja ganz schön wirr. da gibts einen nachbarn, die mutti und dich und einen stromzähler? und das alles in einer 1-raumwohnung?

funky90 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 15:25

naja ich hab vllt nicht weit genug ausgeholt also wir wohnen halt alle in einem mehrfamielienhaus und jeder hat halt seinen eigenen
wohnbereich

und meine wohnung liegt genau neben der von meiner Mom da ist damals nur ne Zwischenwand gezogen worden und ich wohne halt in der 1 raum wohnung und irgend ne leitung von der wohnung meiner mom geht an mein zähler mit ran und ich zahle quasie strom von der wohnung meiner mom mit und das kanns ja nicht sein

So, wie die Sache liegt, rede mit dem Vermieter, dass er umklemmen läßt, sofern das möglich ist.

Der Vermieter hat Dich nicht betrogen. Betrug ist eine Straftat, die jemand vorsätzlich begehen muss und die dem Betrüger einen Vorteil verschafft.

Weder hat der Vermieter vorsätzlich gehandelt, noch sich einen Vorteil verschafft. Bremse Dich an der Stelle ein.

Was Du zuviel bezahlt hast, hat Deine Mutter zu wenig bezahlt. Es bleibt also in der Familie. Bevor Du also jetzt zu Mami rennst und von ihr Geld forderst, denk mal nach, was sie bestimmt 23 Jahre lang für Dich alles getan hat. (Denk insbesondere dann darüber nach, wenn Du in 4 Wochen das Weihnachtsgeschenk von Deiner Mutter auspackst.)

Hallo funky90,

ein Betrug liegt nur vor, wenn der Vermieter davon Kentnis hatte, daß ein Teil der Elektrik der Nachbarwohnung mit auf den 1-Raum-Wohnung-Zähler angeschlossen wurde.

Bis hierhin gehe ich davon aus, daß alle Abrechnungen immer korrekt nach Zählerstand abgerechnet wurden. Nach einer gewissen zeit hat man keinen Anspruch mehr auf rückwirkende Korrekturen, zumal es schwierig sein wird, den genauen Verbrauch der Nachbarwohnung zu ermitteln. 

Auf Konfrontation zu gehen verhärtet nur die Fronten, daher mein Tipp:

1) Dem Eigentümer mitteilen, daß ein über den Zähler auch Steckdosen der Nachbarwohnung versorgt werden, mit der Bitte (mit Fristsetzung von zB. 4 Wochen), dies zu ändern.

2) Den Verbrauch der nächsten 12 Monate feststellen, um genauer zu wissen, wie hoch der Verbrauchsanteil der Nachbarwohnung war.

3) mit diesen Zahlen dann für die rückwirkende Zeit sich versuchen, mit der Mutter zu einigen, daß diese eine Zahlung in entsprechender Höhe aus eigener Tasche zahlt - denn:

ein Anspruch auf Erstattung ist nicht gegeben, und auch die Abrechnung ist kaum anfechtbar, da die Abrechungen korrekt (nach Zählerstand) waren, sie akzeptiert wurden und die Absicht an der Fehlverdrahtung nicht nachgewisen werden kann.

Wenn ein Gespräch mit dem Vermieter nicht zu einem Ergebnis führt, dann einfach die dritte Sicherung demontieren und deine Mutter müsste dann die vertragsgemäße Wiederherstellung der Mietsache verlangen, sprich: den Vermietter auffordern, den Strom in diesem Raum wieder ordnunggemäß anzuschliessen. Und ordnungsgemäß bedeutet, die Sicherung an den Zähler der Wohneinheit der Mutter aufzulegen.

Die beste Lösung wäre es, wenn der Vermieter kurzfristig einen Elektriker bestellt, der die Leitungen umklemmt und in Zukunft die Zähler auch nur den Verbrauch der jeweiligen Wohnung erfassen.

Zur Info: Der Verauch eines Wohnraumes für einen 1-Personen-Haushalt liegt hochgerechnet ca. 15% des Gesamtverbauches einer Wohnung, der Rest geht auf die Geräte in der Küche, Warmwasserversorgung und andere Großverbraucher.

In der Summe sind das ca. 270 kw/h pro Jahr, was bei 24,4 ct je kW/h rund 50-60 € pro Jahr ausmachen würde.