Vermieter berechnet 13 € pro Woche
Hallöchen ihr lieben, Die Betriebskostenabrechnung ist gekommen und nun meine frage: darf der Vermieter (im haus mitwohnend) für Gartenpflege (eher unkrautrasen) und Straßenreinigung 13€ die Woche verlangen? Er hat keine Firma beauftragt, sondern macht es alleine. Wenn es um Schnee schieben geht oder so, verbietet er es uns förmlich. Muss er es nachweisen können was er in den Wochen gemacht hat? Also die Rechnung ist dann durch gesamtwohnfläche mal unserer Wohnfläche gerechnet. Kommt mir nur sehr viel vor für 2 x Rasen mähen im Jahr und Schnee schieben wenn mal welcher liegt...
5 Antworten
Muss er es nachweisen können was er in den Wochen gemacht hat?
Selbstverständlich muss er das. Wie will er sonst die Kosten belegen, die er auf die Mieter abwälzt?
Wenn es um Schnee schieben geht oder so, verbietet er es uns förmlich.
Was besagt denn der Mietvertrag zu den Arbeiten, wie Schnee schieben? Wer hier was zu machen hat, regelt der Mietvertrag.
Also die Rechnung ist dann durch gesamtwohnfläche mal unserer Wohnfläche gerechnet.
Auch der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag geregelt. Was steht dazu im Vertrag?
Es kommt auf das Gesetz in deinem Land an. In Österreich ist es so, dass der Vermieter Gartenpflege (Rasenmähne, Schneeschaufeln) belegen muss.
Die Verrechnung über die Größe der Wohnung ist korrekt.
Wenn der Vermieter als Hausbesorger fungiert, darf er das somit auch verrechnen. Allerdings muss er belegen wie der Preis zustande kommt, er kann keinen willkürlichen Preis festlegen. Dass er euch verbietet solche Arbeiten selbst zu machen ist rechtens, da es hier mit der Versicherung happig werden würde. Ihr Mieter habt ein Recht auf Nutzung eines einwandfreien Gartens. Würde der Vermieter euch die Arbeit machen lassen und es passiert etwas, haftet die Versicherung in diesen Fällen nicht, da dieser Punkt nicht im Mietvertrag mit abgegolten ist. Somit müsste er alles aus eigener Tasche bezahlen UND hätte eine ordentliche Strafe am Hals.
Bin Jurist und zufällig auf Liegenschaften und Telekommunikation spezialisiert :-)
Natürlich schreibe ich alles ganz vereinfacht, sollte es aber nötig sein kann ich gerne die jeweiligen Gesetztestexte anführen. Wie gesagt mit dem deutschen Gesetz kenne ich mich nicht so gut aus, da hier sehr viele Kleinigkeiten anders als in Österreich geregelt werden. Im Großen und Ganzen ist es aber gleich.
Grundsätzlich kann der Vermieter auch Eigenleistungen für umlagefähige Betriebskosten abrechnen. Mehr und Beispiele / Urteile findest du im Muetrechtslexikon.
Hat er denn eine Rechnung/Quittung dafür bei der jährlichen Hausabrechnung vorlegen können? Oder macht er das "schwarz"?
Er ist Rentner und außer der Betriebskosten habe ich nichts erhalten.
Wenn er von dir Nebenkosten einzieht und sich dann auf das Konto überweist, ist das für ihn ein "Einkommen". Das müsste er angeben. Allerdings bleiben geringe Einkünfte bei Rentnern ohne steuerliche Berücksichtigung. Vorschlag: Du sagst ihm, du benötigst eine Kopie der Rechnungen, damit du sie als "haushaltsnahe Dienstleistungen" bei deiner Steuererklärung nachweisen kannst. Das gilt für alle bei den Nebenkosten abgerechneten Arbeitslohnanteile aller Rechnungen! Als Steuerzahler kannst du so leicht 50 € pro Jahr bei der Steuer einsparen!
Das ist doch viel zu viel Geld. Das würde ich nicht bezahlen :))))
Ja das finde ich ja auch. Der posten ist jetzt mit 162€ angelegt.
Frag ihn doch freundlich warum dass alles so ist, und wenn er unfreundlich ist oder nicht bereit zum reden, dann geh zum Anwalt;)
Das macht aber keine 13 € pro Woche.
Woher weißt du das alles?