Verlobung mir einer minderjährigen, sorgerecht?
hi :) ein mädchen aus meiner klasse (16) hat sich letzte Woche mit ihrem freund der 37 ist verlobt. Als ich gehört hab das sie so einen alten freund hat war ich auch erstmal ziemlich perplex aber sie sind schon über 2 Jahre zusammen. Ihre Eltern sind mit der Verlobung einverstanden, mich interessiert ob ihr freund für sie bei Klassenarbeiten unterschreiben könnte oder für sie Entschuldigungen schreiben darf. Wenn sie verheiratet sind hat dann der Ehemann das Sorgerecht?? Hoffe ihr könnt mir das beantworten würde mich echt interessieren :) hab bei Google nichts dazu gefunden, aber so oft kommt so was ja auch nicht vor..:)
9 Antworten
Nein, die Eltern bleiben, auch bei eine minderjährigen verheirateten, die gesetzlichen Vertreter - nicht der Ehepartner. Das Familiengericht muss, bei eine Minderjährigen (Mindestalter 16) der Hochzeit zustimmen. Die Verlobung hatte keine rechtliche Relevanz.
Das sind zum Beispiel Entscheidungen über ärztliche Eingriffe. Eben die elementarsten Entscheidungen die eine Person betreffen.
Nicht die eheliche Gemeinschaft betreffend - der/die Mnderj. bleibt beschränkt geschäftsfähig, was z.B. bedeutet Verträge muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben. Verheiratete Minderjährige sind aber schon ein juristischer Sonderfall.
Hallo. Nein, auch dann darf er das nicht, denn bis sie 18 ist sorgen immer noch ihre Eltern für sie.
Liebe Grüße
Eine Verlobung bedeutet praktisch fast gar nichts. Ringe an den Finger, mit Sekt oder Selters anstoßen und du bist verlobt. Unterschreiben darf der Freund natürlich nicht für die 16jährige.
Wie es aber in den seltenen Fällen der Hochzeit unter 18 Jahren ist, kann ich dir nicht sagen.
Wir leben nicht mehr im Mittelalter. Der Ehemann hat natürlich nicht die elterliche Sorge für seine minderjährige Frau. Wenn sie verheiratet wären und ein Kind bekommen würden, würde der Ehemann die elterliche Sorge (bis auf Personensorge) alleine ausüben, bis die Ehefrau volljährig wird. Das war es aber auch schon.
Das ist ne gute Frage
Wenn (Verlobung ist natürlich egal) im Falle einer geplanten Heirat das Familiengericht ( und das kann das auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten) der Heirat, bzw. der Ehemündigkeit des Mädchens zustimmt....denke ich, wird ihr wohl auch zugestanden, sich selbst entschuldigen zu können.
Bin gespannt, ob hier noch jemand antwortet, der fundierte juristische Kenntnisse dazu hat.
So aus wikipedia
Was genau sind "persönliche Angelegenheiten"? Weißt du das?