Verlobung Steuerklassen, Freistellungsaufträge?
Wir haben volgende Frage ist eine Verlobung gleichzusetzen mit einer Heirat???
Vegen den Steuerklassen oder den Freistellungsaufträgen???
Jede Versicherung und Bank macht schon alles auf Eheleute.
Unsere Namen behält so wieso jeder von uns..
5 Antworten
nein. durch eine verlobung ändert sich rechtlich nichts
Nein, verlobt ist nicht verheiratet - rechtlich kann euch keiner als Ehepaar betrachten
Eine Verlobung ist keine Heirat --- sondern lediglich ein Heiratsversprechen. Weder an der Steuerklasse noch an den Freistellungsaufträgen kann etwas geändert werden, eben weil ihr noch nicht verheiratet seid.
Bei einer Verlobung ändern sich weder die Steuerklasse noch Freistellungsaufträge.
Leider nein. Für den Staat braucht Ihr den Trauschein.