Verleumdung, Nachbar lügt das Jugendamt an?
Ich habe eine Frage bzw eher ein Problem womit mir grade so ziemlich niemand helfen kann, seid Sommer '16 werden mein Sohn (1Jahr) und ich von meinem Nachbar belästigt. Ihm stört der "Lärm" wenn mein Kind mal spielt oder schreit wenn er zahnt. Daraufhin wird gepoltert geschrien geschellt und weg gerannt egal zu welcher Uhrzeit, mein Vermieter ist da endlich aktiv geworden und ich habe Montag einen Termin beim Anwalt weil er mich zu alldem auch noch beleidigt hatte, wieso auch immer. Heute stand das Jugendamt in meiner Wohnung zu zweit und haben sich ungeschaut mein Kind angeschaut. Mir wird unterstellt ich würde mein Kind wenn es schreit anbrüllen .. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen, die Damen rückten aber wieder ab mit den vermerkt Kind und Wohnung im top Zustand. Ich möchte das dennoch nicht auf mir sitzen lassen ich weiß, dass dies der nette Nachbar von nebenan war. Wer auch sonst. Allerdings war das ein "anonymer" Hinweis. Nun zu meiner eigentlichen Frage; kann mein Anwalt das heraus finden damit ich ihn anzeigen kann ?! Sprich die Nummer anzeigen lassen ?!
Danke im Voraus :)
4 Antworten
ich kenn den wahnsinn !
laß es erst mal gut sein, du kannst nichts beweisen und der anwalt kostet dich nur unnötig geld.
für eine anzeige brauchst du keinen anwalt. das kannst du direkt bei der polizei machen.
du kannst dich auch beim rechtspfleger ( im gericht ) nach deinen rechten und möglichkeiten erkundigen. das kostet ebenfalls nichts.
du solltest das jugendamt bitten mit deinen nächsten nachbarn darüber zu sprechen daß du haltlos denunziert worden bist.
ich vermute daß dein netter nachbar nicht aufhören wird !
Nein, wenn die Nummer unterdrückt war, dann kann man das nur herausfinden, wenn der Anwalt rechtzeitig einen Antrag vor Gericht stellt.
Das ist aber teuer und nicht unbedingt von Erfolg gekrönt.
Wieso ist Dein Vermieter aktiv geworden und wer glaubst Du, zahlt den Anwalt?
Frage Deinen Rechtsanwalt, der sicher damit Erfahrung hat! Wenn nicht, mache eine Anzeige gegen Unbekannt!
vorsicht: wenn ein anonymer anruf und hinweis erfolgte, dann kannst du nicht beweisen, dass es dein netter nachbar war.
dann kannst du nur anzeige gegen unbekannt machen wegen rufmord. alles andere lass doch einfach den anwalt regeln.