Verletzung der Privatsphäre? Welche Strafe?

15 Antworten

Nein ...jetzt muss ich auch nochmal was sagen... hier liegt DEFINITIV, wenn dies ohne VORHERIGE Zustimmung aller Schüler geschehen ist, eine ganz KLARE VERLETZUNG (!!!) des PERSÖNLICHKEITS-RECHTS vor! In diesem Fall herrscht sogar, würde ich sagen, VERSCHÄRFTE Pflicht der Einholung der Erlaubnis, da es sich um Kinder (!!) handelt... bei Kindern herrscht VERSCHÄRFTE Pflicht... Ganz nebenbei muss ich doch auch sagen, bin ich doch, ehrlich gesagt, ziemlich überrascht, ja fast angewiedert und auch fassungslos bis schockiert, was hier für fassungslose Kommentare bisher kamen... Ein persönliches Recht geht in so einem Falle (wie ich finde..) ziemlich vor...!

Wahrscheinlich keine, da die Handlung noch nicht das Recht am eigenen Bild verletzt im Sinne einer Veröffentlichung und auch nicht die Privatsphäre. Allenfalls könnte man sich beim Schulleiter beschweren; besser wäre es aber, mit der Lehrerin zu sprechen. Was hätte man übrigens davon, wenn die Lehrerin bestraft würde?

Harald2000  03.12.2011, 00:00

Vielleicht strengt die Lehrerin dann eine Verleumdungsklage gegen dich an !?

Vielleicht hat sie der anderen Klasse nur zeigen wollen wie gut ihr seit.Aber deswegen gleich zur Polizei rennen. weil du dich verletzt fühlst, Sprech die Lehrerin darauf an wahrscheinlich hat sie eine ganz harmlose Erklärung. Man muß nicht immer so empfindlich sein, es gibt Schlimmeres.

Wenn auf dem Bild mindestens drei Leute zu sehen sind, hat due gute Frau nichts falsch gemacht. Wenn weniger als drei drauf sind hätte sie Deine Mutti um Erlaubnis fragen müssen, da du leider über Deine Persönlichkeitsrechte nicht verfügen darfst.

Recht eigenartig bei uns war dassselbe nur man wollte uns Filmen. Wenn sie das Foto ohne euer einverständniss gemacht hat ist es rechtwiedrig und vor allem das foto weiterzureichen ist nicht erlaubt! bevor du zur polizei gehst nrede mal mit deiner Klassenlehrerin oder einem vertrauenslehrer.

Dilithium  02.12.2011, 23:58

Nein, es darf nicht veröffentlich werden. Außerdem handelt es sich um eine Gruppe von Personen -> kein Persönlichkeitsrecht). Das anderen Schülern zu zeigen, ist keine Veröffentlichung. Aber: man ist zu feige, die Lehrerin zu fragen und redet hier so geschwollen, das ist schon armselig.

kakashifan 
Beitragsersteller
 03.12.2011, 00:00
@Dilithium

vor allem, weil ich es heut erst erfahren hab. Wie soll ich da mit ihr reden?! Jetz frag ich mich wer hier armselig is! Ich, oder du weil du zu dumm zum nachdenken bist?!

Bluffer79  03.12.2011, 00:06
@kakashifan

Ooooch.... Gehen dir die Argumente aus kakashifan oder warum wirfst du jetzt mit Beleidigungen um dich??? Nur zur Info.... Wo wir schon beim anzeigen sind.... JEDER User den du hier und jetzt beleidigst kann dich wegen Beleidigung anzeigen!! Dies ist KEIN straffreier Raum, und Beleidigung ist eine Straftat!!

Bluffer79  03.12.2011, 00:17
@Bluffer79

Übrigens..... Das Wort FREUNDLICH kannst du aus deinem Profil streichen! Denn FREUNDLICH nenne ich was anderes! -.-

kakashifan 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 20:20
@Bluffer79

Ich habe niemanden direkt beleidigt, aber wenn sie der oder diejenige angesprochen fühlt, kann ich ja nix dafür...

-wollt ich jetz nur ma zu meiner verteidigung sagen, nich das du wieder denkst ich beleidige jemanden-