Ich wurde unwissentlich fotografiert und dieses Foto landete ohne mein Wissen & ohne meine Genehmigung auf facebook?
Ich wurde letzte Woche fotografiert. Ich habe nicht gemerkt,dass ich fotografiert wurde und nun habe ich dieses Bild auf Facebook entdeckt & dazu hat diese Person meinen Namen geschrieben und weiters, mit anderen ehemaligen Schulkollegen über mich abgelästert..... :'(
Ich war mit einer Veröffentlichung dieses Fotos nicht einverstanden. Kann ich dagegen gerichtlich via Anwalt vorgehen? Ich möchte,dass diese Person (ich kenne sie, sie hat mich früher in der Schule gemobbt!) eine Strafe bekommt. Ich selber will ihr weder schreiben noch sonst was machen. Kann mein Anwalt da irgendwas machen? Eventuell dass sie auch eine Strafe oder so zahlen muss? Weil ich will nicht,dass von mir, ohne mein Einverständnis, Fotos von mir gemacht werden + diese dann im Internet landen. Ich wäre über jede hilfreiche Antwort dankbar.Danke!
4 Antworten
zunächst mal das Bildlich festhalten. diesen Urheber schriftlich auffordern dieses Foto zu löschen mit Frist. Erst DANN kannst da weitere Schritte unternehmen, sollte Sie der Aufforderung nicht Folge leisten
Da laut §33 KUG man sich beim verletzten der §22 und §23 KUG strafbar macht, KÖNNEN auch vorher schon weitere Schritte unternommen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html
§ 33 KunstUrhG - Einzelnorm
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder Öffentlich zur Schau stellt.(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Zumal das "Ablästern" bereits weitere Straftatbestände erfüllen könnte.
Je nach dem wie, wo und was aufgenommen wurde könnten auch noch andere Strafparagraphen in Betracht kommen.
Hallo facebook..,
du weißt vielleicht nicht, dass dir hier niemand diese gezielte Rechtsfrage beantworten darf, der nicht offiziell zur Rechtsberatung zugelassen ist. Das ist gesetzlich untersagt. Deshalb werden solch speziellen juristischen Fragen immer gerne an den berühmten "Anwalt deines Vertrauens" verwiesen. :- )
Aber ganz allgemein darf man festhalten, dass dich niemand ohne dein Einverständnis (das ist der feine Unterschied) fotografieren darf. Und solche Bilder schon gar nicht in der Öffentlichkeit 'nutzen' darf. Beides wird gut im 'Persönlichkeitsrecht' geregelt:
Schau hier wurde hier in GuteFrage schon darüber geschrieben:
https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-nachbar-mich-von-vorne-fotografieren?foundIn=list-answers-by-user#answer-260940132 Darin auch Links zu weiteren solcher Fragen.
Jedermann genießt das Recht am eigenen Bild (und das bezieht sich eben nicht nur auf Veröffentlichungen :- ) https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/
Ich denke, dass du mit all der bereits dringend empfohlenen Beweissammlung (Zeugen, Screenshots, ggf auch von seinen Lästereien und deinem etwaigen Verbot) zum Fachanwalt für Medienrecht gehst, denn der zupft nur die passenden Sätze zurecht und los gehts dem Sünder an den Kragen!
Schreib uns hier, wie es weiterging! :- )
Klar kannst du aner bevor du iwas machst. Mach ein Screenshot sofort!!!
Ja, da kann ein Anwalt helfen...