Verkehrsunfall mit Todesfolge. Was erwartet mich jetzt?
hallo mir ist was schreckliches passiert und zwar bin ich abends von der arbeit auf dem weg nach hause . auf einer landstrasse wo 70 kmh gefahren werden darf und die dann mit 100 kmh fortgesetzt wurde !!! habe ich aus zweiter reihe nachdem ich mir vergewissert habe das von hinten nichts kam ,den blinker gesetzt, nochmal in den seitenspiegel und schulterblick gemacht und habe dann mit dem überholen angefangen (gegenverkehr hatte ich auch nicht ) und habe den vor mir fahrenden pkw überholt. 5-6 sekunden später krachte ein motoradfahrer volle pulle in meinen firmen bus (mercedes-sprinter firmenfahrzeug) erwischte die linke ecke der ladefläche !!! gab ein riesen knall .leider verstarb der fahrer nach 45minuten trotz erster hilfemassnahmen noch am unfall-ort .konnte doch nichts dafür :-( er war einfach zu schnell !!!! was auch viele passanten bezeugten und auch die seel-sorge die mich betreut hatte sagte das ich keine schuld hätte ,er war einfach zu schnell ,nun habe ich einen brief bekommen .indem steht unfall mit fahrlässiger tötung und ich zur örtlichen polizei kommen soll und mich dazu zu äussern zudem sind auch zwei arbeitskollegen geladen die mit im bus sassen um ihre aussagen zu machen . was erwartet mich denn bloss nun ???? er wahr einfach zu schnell ,zeugen hatten von 150 -160 kmh gesprochen
11 Antworten
Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, wie der genaue Ablauf war. Aber wenn du sagst, daß er hinten links mit deinem Wagen in Berührung kam, nachdem du überholt hattest, glaube ich auch nicht, daß dich eine Schuld trifft. Und schon gar nicht hattest du eine Tötungsabsicht. Deshalb ist es allemal eine fahrlässige Tötung, wie ja auch in der Ladung steht. Es ist bisher nur ein Ermittlungsverfahren, zudem du ja gehört werden sollt. Steht in der Ladung, daß du Beschuldigter im Strafverfahren bist? Wenn ja, dann kannst du dir überlegen, ob du überhaupt aussagen möchtest. Denn dann darfst du generell schweigen. Ansonsten nur, wenn du dich selbst belastest. Du sagst, der Unfall fand kurz nach dem Überholvorgang statt. War der Überholvorgang den schon komplett abgeschlossen und hatte der Unfall damit nichts zu tun. Also mußte der Motorradfahrer nicht deinetwegen irgendwie ausweichen usw., dann hast du auch wirklich keine Schuld. Wenn deine Aussage zu den Aussagen der Zeugen und der Spuren am Tatort paßt, wird das Verfahren auch eingestellt. Aber wichtig ist, daß überhaupt ermittelt wird. Das ist auch für dich entlastend, wenn es heißt, es wurde ermittelt und dabei deine Unschuld festgestellt. Und wenn ich jetzt davon ausgehe, daß der Tathergang dem entspricht, wie du ihn schilderst (wobei das jetzt natürlich deine Sichtweise ist, wie du es erlebt hast), bist du auch eindeutig unschuldig. Daher würde ich mir da keine unnötigen Sorgen machen.
Ich glaube zu wissen, dass dieses Vorgehen reine "Formsache" ist, weil eben dabei jemand zu Tode gekommen ist. Die würden dieses Verfahren auch eröffnen, wenn du z.B. überfallen und verletzt werden würdest und der Täter bei einem Gerangel stürzt und an den Folgen versterben würde.
Ich hoffe, dass ich das richtig ausgedrückt habe. Alles Gute für dich!!!
Die Polizei muss das ganze ja irgendwie zu Protokoll geben. Sie werden euch verhören und die anderen Zeugen auch und dann wird das Verfahren eingestellt, weil eben alles aussagten, dass der Typ zu schnell und damit selber Schuld war. Versuche, dir keine große Gedanken zu machen! Ist schwer, ich weiß! Nochmals alles Gute für dich!!,
Ist mehr als schlimm ein solches Ereignis, ist natürlich der normale Gang, der jetzt auf dich zukommt. Auf alle Fälle solltest du dir eine Anwalt nehmen und bei der Polizei alles so schildern wie es war. Nur die reinen Fakten. Es wird mit Sicherheit eine Gerichtsverhandlung geben, der Ausgang ist natürlich schwer vorauszusagen. Alles Gute für dich
Diese Verfahrensweise ist Formsache bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge; wesentlich wird die Stellungnahme des Unfallgutachters sein, dieser kann Ausgangslage und Geschwindigkeit der Fahrzeuge berechnen. Unfallzeugen sind hier zweitrangig da sog "Knallzeugen" (wurden erst durch den Aufprall aufgeschreckt und kennen den Ablauf in aller Regel gar nicht).
Beauftragung eines Strafverteidigers empfehlenswert!
Zu erwarten: Geldstrafe zwischen 30 und 90 Tagessätzen oder Bewährungsstrafe von 8-16 Monaten + Geldauflage.
Bitte was er soll als Unschuldiger eine Strafe bekommen? Wen meinst du jetzt genau? Aber auch ich als Motorrad Fahrer würde ihn nie dafür verurteilen er kann ja nichts dafür dass ihm ein anderer Reinknallt
Wenn man Dir nicht nachweisen kann, daß Du mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist, und Dich an die StVo gehalten hast, wird Dir wohl kaum etwas passieren.
Allerdings wird sich kein Gericht der Welt auf eine "Geschwindigkeitsmessung" von Zeugen verlassen.
Ein Sachverständiger wird den Unfall genauestens rekonstruieren und danach wird dann ge- bzw. beurteilt.
Nein Zulässige Höchstgeschwindigkeit heißt das im Fachchinesich aber der Motorrad Fahrer War defenetiv zu schnell unterwegs
danke für deine antwort turalo hab von 70 auf 100 beschleunigt da mein vordermann seine geschwindigkeit nicht erhöht hatte obwohl er es hätte müssen 100 waren erlaubt
Er hätte nicht "müssen". Diese Vorschrift existiert nicht. Ich darf ungestraft mit 70 km/h weiterfahren....
danke für deine antwort hoffe es wirklich das es die alltägliche aussdrucksweise ist für solche unfälle