Verkehrsrecht beim Abbiegen ?
Wer ist im Recht bei der folgenden situation (siehe bilder) ? Ich bin in diesem Fall der Linksabbieger und biege wie immer auf die linke Seite ab, der Rechtssabbieger biegt aber ebenfalls auf den linken Fahrstreifen ab. Meines Wissens nach ist das Spurwechseln beim Abbiegen verboten!? Wer ist nun in diesem Fall im Recht? Schaut euch zum Verständnis meiner Frage bitte die angehängten Bilder an.
Liebe Grüße Flo
5 Antworten
Der Linksabbieger muss dem Gegenverehr Vorrang einräumen. Denn der Rechtabbieger hat auch dort freie Spurwahl.
danke jetzt bin ich aber platt^^ hätte der doch echt auch noch recht gehabt.. man man aber sind wir doch mal ehrlich des urteil is der totale schwachsinn.. wer rechts abbiegt sollte rechts bleiben und danach spur wechseln..
jedenfalls danke!
Und ich danke vielmals für den Stern. ;)
Nein, Rechtsabbieger geht vor Linksabbieger. Und wer Vorrang hat, hat das auf der gesamten Breite der Fahrbahn (auch in anderen Situationen, das Urteil ist also kein Schwachsinn), also in Deinem Fall auch auf der linken Spur. Da musst Du warten.
Ich befinde mich auch oft in der Situation und rege mich regelmäßig über die Rechtsabbieger auf, die einfach sofort auf die linke Spur wechseln. Ich frage mich ob das wirklich so richtig ist, dass sie freie Wahl der Spur haben. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Ich tendiere dazu einmal eine Fahrschule aufzusuchen und das ein für alle mal zu klären.
Zu unterscheiden ist glaube grundsätzlich noch, ob die angesteuerten Fahrspuren durch eine gestrichelte oder durchgezogene Linie getrennt sind. Ich erlebe diese Situation nämlich sehr oft, so dass der Rechtsabbieger quasi die durchgezogene Linie überfährt und die linke Spur ansteuert... warum auch immer.
Unabhängig jedoch von der art der Linie... ein Faktor wird in dieser Diskussion immer wieder gerne ausgelassen, und zwar das Rechsfahrgebot. Hat der Rechtsabbieger grün, so kann in der Regel davon ausgegangen sein, dass der quer verlaufende Verkehr Rot hat und daher davon ausgegangen werden kann, dass sich auf der rechten Spur kein langsameres Fahrzeug befindet als der beschleunigende Rechtsabbieger. Selbst wenn keine Ampelanlage aufgestellt ist, verhält sich das ähnlich. Warum also sollte der Rechtsabbieger überhaupt direkt die linke Fahrspur ansteuern??? Mit welcher Begründung, wenn wir doch das Rechtsfahrgebot nicht außer Acht lassen und davon ausgehen können, dass die rechte Spur zumindest auf den ersten Metern frei sein MUSS. Wäre sie nicht frei, so könnte der Rechtsabbieger doch überhaupt nicht abbiegen.
Also irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass hier einfach nur die Rechtsabbieger-vor-Linksabbiegerregel greift.
Direktlink zum Beispiel: http://trimr.de/15oh
zu: Spurwechsel während Abbiegen
Wenn es mehrere Spuren zum Abbiegen gibt, mußt du in der Spur ankommen aus der du Abgebogen bist: rechte Spur ab - rechte Spur an; linke Spur ab - linke Spur an!Das Spurwechseln beim Abbiegen ist zwar nicht im VO-Text explizit verboten, hat aber soviel Gefahrenpotential, dass § 1 und § 7 voll greifen!
was sagt ihr dazu?
Ich sage dazu: Definitiv komplett falsch. Der Rechtsabbieger hat freie Spurwahl. Ein Gefahrenpotenzial ist dabei auch nicht vorhanden, da der Linksabbieger warten muss bis der Rechtsabbieger seinen Abbiegevorgang abgeschlossen hat.
Ihr habt das nicht verstanden. Bei mehreren Fahrstreifen zum Abbiegen muss man in seinem Fahrstreifen bleiben.
§ 1 und § 7 brauchen gar nicht herangezogen werden, weil in dieser Situation beide Fahrstreifen immer mit einer durchgezogenen Linie (Z. 295) voneinander getrennt sind.
Klingt gut, ist aber falsch. Gegenverkehr hat nun einmal Vorrang.
Ich meine, dass Du als Linksabbieger abwarten mußt, bis der Andere seinen "Abbiegevorgang" beendet hat, egal, ob er das richtig oder falsch macht. Du hast ihm Vorfahrt zu gewähren.
der andere. egal was fuer ein quatsch er beim abbiegen macht, du muss vorfahrt gewehren
"egal was fuer ein quatsch er beim abbiegen macht"... kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre a.) zu einfach... und b.) muss der sich ganz bestimmt auch an mehr oder wenig komplexe Verkehrsregeln halten.
Was dazu gefunden: http://www.pkw-tarif.de/blog/recht/grundsatzliches-vorfahrtsrecht-des-rechtssabbiegers-vor-dem-linksabbieger