Verkauf von selbst hergestellten Gegenständen rechtswiedrig?
Ich möchte gerne in der Zukunft meinen eigenen kleinen Onlinshop eröffnen. Da ich aber keine Lust auf Rechtsstreit etc habe, möchte ich gerne wissen ob der Verkauf von selbst modellierten Gegenständen okay ist, auch wenn das Motiv z.B. ein Pickachu oder eine andere Figur aus einem Film/Spiel etc ist.
Sowas halt
http://de.dawanda.com/search?q=Fimo+gameboy
Ich mein die Grundfiguren oder Gegenstände sind bestimmt alle geschützt. Wenn ich sowas dann selber modelliere und verkaufe, mach ich mich strafbar?
Liebe Grüße.
6 Antworten
Zunächst einmal benötigst Du natürlich für ein Gewerbe einen Gewerbeschein. Anmelden musst Du Dein Gewerbe also allemal, wenn Du gewerblich handeln willst. Für viel Dinge gibt es aber entweder ein Patent oder (vermutlich eher) ein Gebruauchamusterschutz. Dazu schaust Du einfach mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster Willst Du also ähnliche Produkte vertreiben, kann es eventuell Ärger geben.
Wenn du gewerblich handelst,brauchst du eine Genehmigung.
Du machst dich nicht strafbar,wenn du nicht wie das Original funktionierende Gegenstände herstellst,die diesen nicht ähneln.
Diese "Gameboys"
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Sind ohne Funktion
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Verwenden keinen Namen wie "Nintendo"
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Sind nur ein Klumpen Knete an einem Stück Metall das so aussieht und somit kein Gameboy sondern ein Ohrring,egal ob sie so aussehen
Da sist nicht illegal.
Wenn sie das nicht haben, handeln sie illegal. Die Häufigkeit der Verkäufe spielt keine Rolle sondern nur die Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn du die Dinge herstellst, um sie zu verkaufen, musst du ein Gewerbe anmelden. Dass das bei DaWanda oder Amazon nicht jeder macht, heißt nicht, dass es legal ist oder dass sich niemand daran stört. Insbesondere bei DaWanda gibt es hin und wieder hitzige Status-Diskussionen zwischen 'Profi-' und 'Hobby'-Künstlern ...
Etwas anderes wäre es möglicherweise, wenn du die Dinge aus reiner Liebhaberei nur für dich privat herstelltest und zwischendurch mal welche zum Selbstkostenpreis verkauftest, um Platz für neue Werke zu haben. Aber bei so kleinen Produkten wäre eine solche Rechtfertigungsargumentation wenig glaubhaft.
Bitte die Gewerbeanmeldung nicht mit dem Steuerrecht verwechseln, Natürlich muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, man muss lediglich dem Finanzamt gegenüber eine Steuererklärung abgeben.
Wer etwas mit Gewinnerzeilungsabsicht herstellt und verkauft, handelt gewerblich und muß ein Gewerbe anmelden. Das hat mit Steuern erstmal nichts zu tun.
§ 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang "(1) Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das eingetragene Design aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein.
(2) Der Schutz aus einem eingetragenen Design erstreckt sich auf jedes Design, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Bei der Beurteilung des Schutzumfangs wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Designs berücksichtigt. (...)"
Also musst du dir schon ein eigenes Design einfallen lassen. Oder "einen anderen Gesamteindruck erweck"en!
Bei den verhunzten Game-boy-Plastiken ist dies offenbar hervorragend gelungen ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich würde die Finger davon lassen. Wenn die Figuren gesetzlich geschützt sind, darfst du sie nicht zu gewerblichen Zwecken kopieren egal ob du sie nun nachzeichnest, oder nachmodellierst. Viele werden jetzt zwar sagen, dass es so große Firmen gar nicht interessiert, wenn irgend ein kleine Kunsthandwerker ihre Figuren oder Logos verwendet, aber es gab schon genug Beispiele, die das Gegenteil beweisen.
Der hier z.B.: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/computerkonzern-verklagt-bonner-cafe-wehe-sie-veraeppeln-apples-apfel-1.1173840
Wenn du gewerblich etwas vertreiben willst, ist es egal, ob du es auf einem Markt in deiner Stadt oder online vertreibst, du musst dich als Gewerbetreibener registrieren lassen und Steuern auf deine Einnahmen zahlen. Das kopieren von patentrechtlich geschützten Gegenständen ist illegal und bringt dir nur Ärger ein. Es gibt genug Beispiele, wie große Firmen sogar gegen kleine Läden oder Bars vorgehen, nur weil deren Logo ihrem ähnlich sieht. Ich würde mir die Idee ganz schnell wieder aus dem Kopf schlagen.
Die Leute die bei Dawanda oder Amazon oder sonstige Seiten ihre Stücke verkaufen, haben wohl kaum ein Gewerbe angemeldet?!
Es soll einfach nur ein gelegentlicher Verkauf sein und keine regelmäßige Sache. ;)