Verkauf von Alkohol wenn Begleitung unter 18 ist verboten?
Hallo
Ich habe jetzt schon mehrmals im Supermarkt keinen Alkohol verkauft bekommen, da meine Begleitung noch nicht 18 Jahre alt ist. Ich selbst bin jedoch 19 und war derjenige der kaufen wollte. Die Verkäuferin meinte dann das Gesetz sagt es so, dass sie keinen Alkohol verkaufen dürfen, wenn nicht alle 18 Jahre sind.
Stimmt das wirklich so? Ich meine schlieslich bin ICH es ja der einen Kaufvertrag abschliesen möchte, da kann ich doch mitbringen wen ich will.
Und nach der Logik dürften Eltern auch keinen Alkohol verkauft bekommen, wenn diese ihre Kinder dabei haben.
15 Antworten
Nein, das Gesetz sagt das natürlich nicht. Allerdings muss dir auch niemand Alkohol verkaufen, geh eben woanders einkaufen, wenn die kein Geld verdienen wollen.
Mal eine ordentliche Antwort! +staun+
Die Verkäuferin könnte den Eindruck gewonnen haben, dass der Kauf für den Minderjährigen Begleiter als eine Art Scheinkauf erfolgen sollte. Ein Geschäft kann sich seine Kunden aussuchen! - Es herrscht Vertragsfreiheit.
Kompletter Unsinn.. Deine Begleitung kann denen egal sein, immerhin bist du ja derjenige, der den alkohol kauft, und wenn sie etwas davon trinkt, dann hast du die Verantwortung.
Unwissenheit schützt hier aber vor Strafe nicht. Auch bei einem (ich übertreibe um zu verdeutlichen) 10-jährigen Kind "weiß" der Verkäufer nicht, dass es keine 18 ist, wenn er nicht nachfragt. Genau deshalb sind die Verkäufer ja verpflichtet nachzufragen und sich bei Zweifeln einen Ausweis zeigen zu lassen, eben damit sie sich nicht wenn wieder total betrunkene 14-jährige irgendwo komatös rumliegen, damit raus reden können zu sagen "Naja, ich fand zwar die sahen sehr jung aus, aber ich wusste ja nicht dass sie keine 18 sind".
Das sowieso, was dem Fragesteller vermutlich aber egal ist. Die Frage ist aber: Weiß er, dass der Alkohol für minderjährige gedacht ist? Dann hat er als Verkäufer nämlich ggf. eine Mitverantwortung!
Du machst den Vertrag mit dem Geschäft und nicht deine Begleitung. Wenn der Verkäufer gleichzeitig der Chef ist, kannst du nichts machen außer woanders den Alkohol zu besorgen. Wenn der Verkäufer nicht der Chef ist, geh zum Ladenbesitzer und schildere die Situation.
Wenn du den Alkohol deinem Begleiter gibst und es passiert was, haftest du für Schäden, wenn es Beweisbar ist.
Ich sehe darin auch keinen Sinn. Du könntest ihn ja genau so gut draußen lassen und alleine kaufen gehen. Außerdem wenn du dir Alkohol kaufst und den anderen etwas abgibst machst du dich strafbar und nicht die Verkäuferin. Von daher kann ich es auch nicht nachvollziehen.
Da ist ein entscheidender Unterschied: Bleiben die Freunde draußen "weiß" der Verkäufer nicht, dass er in letzter Konsequenz Alkohol an Minderjährige abgibt. Das ist, sollte etwas passieren, durchaus sehr wichtig!
Kann er gar nicht wissen, solange niemand ihm etwas sagt. Er kann es vermuten, doch das ist noch lange keine Bestätigung und somit als Grund ungerechtfertigt.